Ich kann natürlich keinerlei verbindliche steuerliche Auskunft geben, sondern nur als Laie zusammenfassen, was ich gehört habe. Gerade, wenn es wie hier um viel Geld geht, rate ich dir eine Beratung durch einen kompetenten Steuerberater in Anspruch zu nehmen.
Die Abfindung fließt in der Regel beim Austritt aus dem Beschäftigungsverhältnis bzw. in deinem Fall aus der Transfergesellschaft.
Bei hohen Abfindungen ist es vorteilhaft, die sogenannte Fünftelregelung zu nutzen, um den Effekt der Steuerprogression zu verringern. Wichtig: Die Abfindung muss auf einen Schlag gezahlt werden. Wenn es an der "Zusammenballung" fehlt, der Arbeitgeber die Zahlung aus steuerlicher Unkenntnis also zum Beispiel auf zwei Jahre verteilt, musst du als Arbeitnehmer in der Konsequenz viel mehr Steuern als nötig bezahlen.
Bei hohen Abfindungen kann es außerdem zu dem paradoxen Effekt kommen, dass sich die Steuerlast durch zusätzliches Einkommen so stark erhöht, dass das Zusatzeinkommen durch die Steuerprogression aufgefressen wird. Da auch das Arbeitslosengeld der Progression unterliegt, kann der Bezug von Arbeitslosengeld im Jahr der Abfindung ein Verlustgeschäft darstellen!
Der Gründungszuschuss ist unter diesem Gesichtspunkt ganz besonders attraktiv, denn er unterliegt im Gegensatz zum ALG I nicht dem Progressionsvorbehalt: Er hat also keinen Einfluss auf die übrige Steuerbelastung! Weise deinen Steuerberater sicherheitshalber auf diesen Sachverhalt hin.
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