Die Energiepreispauschale (kurz „EPP“) in Höhe von einmalig 300 Euro soll diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Erwerbstätigkeit entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg stark finanziell belastet sind. Dazu zählen natürlich auch Selbstständige.
Die Regierung argumentiert, die Energiepreispauschale sei sozial ausgestaltet, weil sie steuerpflichtig ist: So reduziert sich die Nettoentlastung bei hohem Einkommen entsprechend der persönlichen Steuerbelastung. Wer gut verdient, dem bleibt nach Steuerabzug etwas mehr als die Hälfte der einmalig 300 Euro.
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