Normalerweise wird ein vorhandener Verlust Vortrag vom Finanzamt automatisch mit gleichen Einkünften im Folgejahr "verrechnet". Verluste aus Aktien-Verkäufen können daher u. U. recht lange vorgetragen werden.
Solltest du aus deiner selbständigen oder gewerblichen Tätigkeit über mehrere Jahre Verluste erwirtschaften, besteht die Gefahr, dass das Finanzamt die Tätigkeit als Liebhaberei einstuft und die geltend gemachten Verluste streicht. In der Regel führt dies zu Nachzahlungen in den einzelnen Jahren.
Bei einer GmbH hat man die Option einen Verlust vor- oder zurück zu tragen.
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