Die Gründung ist grundsätzlich auch im Interesse der Arbeitsagentur, die auf diese Weise ja Kurzarbeitergeld einspart. Aber wenn die vereinbarten Kündigungsfristen nicht eingehalten werden, kann es zu Sperrzeiten kommen. Im Zweifelsfall frag am besten direkt bei der zuständigen Arbeitsagentur nach: Die ist bei der Abwicklung von Auffang- und Transfergesellschaften ohnehin mit im Boot.
Wenn Mitarbeiter die Transfergesellschaft kurz vor Ende der Kündigungsfrist verlassen wollen, drücken die Berater bei den Arbeitsagenturen oft ein Auge zu und sehen von einer Sperrzeit ab. Einen Rechtsanspruch auf eine derartige unbürokratische Lösung gibt es aber nicht!
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