1. Rechtswirkungen vorab prüfen
Vor Einleitung einer Statusfeststellung sollten die sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen durch einen spezialisierten Berater geprüft werden. Eine fehlerhafte Einstufung kann zu hohen Nachzahlungen führen.
2. Risiken der Statusfeststellung beachten
Die Deutsche Rentenversicherung lässt eine einmal getroffene Einstufung nicht ohne Weiteres revidieren. Wird eine abhängige Beschäftigung festgestellt, können Sozialversicherungsbeiträge für vier Jahre rückwirkend nachgefordert werden, was schnell zu hohen finanziellen Belastungen führen kann.
3. Rechtssichere Gestaltung ist möglich
Durch gezielte Anpassungen der Gesellschaftsstruktur und der Satzung kann eine selbstständige Tätigkeit rechtssicher erreicht werden. Es handelt sich hierbei nicht um eine Schätzung, sondern um eine steuer- und sozialversicherungsrechtlich überprüfbare Gestaltung.
4. Fehlerhafte Einstufungen korrigieren
Falls bereits zu Unrecht Beiträge gezahlt wurden, können diese innerhalb von vier Jahren zurückgefordert werden.
5. Gesellschaft als Beitragsschuldner
Die Nachforderung der Sozialversicherungsbeiträge richtet sich immer an die Gesellschaft, nicht an den Geschäftsführer als Privatperson.
6. Gefahr der Verjährung bei Vorsatz
Die reguläre Verjährung beträgt vier Jahre. Wird jedoch Vorsatz nachgewiesen, kann eine Nachforderung für bis zu 30 Jahre erfolgen. Hinweise von Steuerberatern oder interne Dokumente können als Beweis für Vorsatz gewertet werden.
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