Die Frage, ob die Tätigkeit eines GmbH-Geschäftsführers der Sozialversicherungspflicht unterliegt, beschäftigt die deutsche Sozialgerichtsbarkeit seit Jahren. Für die GmbH ist diese Frage von besonderer Bedeutung, da bei Feststellung der Sozialversicherungspflicht nicht nur zukünftig Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten sind, sondern auch rückwirkend für die letzten vier Jahre. Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, wie Mirko Dost, Diplom-Verwaltungswirt und gerichtlich zugelassener Rentenberater, ausführte.
Zu Beginn des Talks erläuterte er, unter welchen Bedingungen ein GmbH-Geschäftsführer als selbstständig beziehungsweise als abhängig beschäftigt gilt. Davor, „unkontrolliert“ selbststätig ein Statusfeststellungsverfahren einzuleiten, warnt er: Vorher sollte der Geschäftsführer die zu erwartenden Rechtswirkungen prüfen. Es sei immer möglich, das erwünschte Ergebnis – ob es die Selbstständigkeit oder auch die abhängige Beschäftigung ist – durch Umgestaltungen rechtssicher zu erzielen, wenn auch nicht rückwirkend.
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Diese Fragen wurden beantwortet
- Wodurch unterscheiden sich selbständige und abhängig beschäftigte GmbH-Geschäftsführer/innen im Hinblick auf die Sozialversicherung?
- Schützt mich die Feststellung der DRV, dass ich ein selbstständiger Gesellschafter-Geschäftsführer bin, vor einer Scheinselbstständigkeit?
- Was hat sich am 29. August 2012 an den Kriterien geändert? Besteht Vertrauensschutz für zuvor geprüfte Geschäftsführer/innen? Gilt ein alter Bescheid der Krankenkasse über den Sozialversicherungsstatus noch oder wird immer nach neuem Recht beurteilt?
- Wie beeinflusst die Höhe des Gesellschafteranteils die Statusfeststellung und welche Rolle spielen Stimmbindungsvereinbarungen? Kann ich den Sozialversicherungsstatus aktiv gestalten oder bin ich der Entscheidung der DRV Bund Clearingstelle willkürlich ausgeliefert?
- Welche Konsequenzen hat eine falsche sozialversicherungsrechtliche Einstufung für die Geschäftsführung und die GmbH? Wer von beiden muss die Beiträge zur Sozialversicherung nachzahlen, wenn rückwirkend eine abhängige Beschäftigung festgestellt wird?
- Welche Schritte sollten Unternehmen durchführen, um eine korrekte Statusfeststellung sicherzustellen?
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