Bei Überweisungen mit einem höheren Betrag als 12.500 Euro besteht eine Meldepflicht. Mehrere kleine Beträge, die die Summe von 12.500 Euro nicht überschreiten, sind nicht meldepflichtig. Falls größere Beträge durch regelmäßige kleine Zahlungen zu umgehen versucht werden, kann dies jedoch sehr wohl meldepflichtig sein.
Nicht der Meldepflicht unterliegt in der Regel, wer ein Abo bei einem ausländischen Anbieter zahlt oder eine Rente aus dem Ausland erhält, da die damit verbundenen Beträge ja in aller Regel deutlich unter 12.500 Euro liegen. Auch wer z.B. über eBay eine Ware im Ausland bestellt und bezahlt, ist in aller Regel nicht meldepflichtig. Erst recht gilt das natürlich für Testüberweisungen im meist einstelligen Cent-Bereich, die der Identifizierung z.B. durch Paypal dienen.
Bareinzahlung bei einer Bank auf ein ausländisches Konto, Auslandszahlungen mittels Lastschrift, Schecks und Auslandsüberweisungen sind zu melden.
Bei Aufrechnungen und Verrechnungen sind die dahinter stehenden Beträge der Bundesbank brutto mitzuteilen. Wenn also nur 5.000 Euro überwiesen wurden, dahinter aber gegenseitige Verbindlichkeiten von 15.000 und 20.000 Euro stehen, die mit der Zahlung ausgeglichen werden, müssen diese Beträge gemeldet werden
Schließlich sind auch Zahlungen, die von deinem Auslandskonto an "Ausländer" geleistet werden oder auf dem Auslandskonto von einem "Ausländer" entgegengenommen werden, zu melden.
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