Eine Verfahrensdokumentation ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch verlangen die GoBD und steuerrechtliche Vorschriften eine nachvollziehbare Buchführung. Ohne eine solche Dokumentation kann es bei einer Betriebsprüfung schwierig werden, die Ordnungsmäßigkeit und Nachvollziehbarkeit der digitalen Prozesse nachzuweisen.
Wer Rechnungen digital erstellt, Belege scannt oder eine Buchhaltungssoftware nutzt, profitiert von einer Verfahrensdokumentation, da sie Transparenz schafft und Prüfungen erleichtert.
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