Die Rechtsgrundlage für die Verwendung von Daten und Werken im Zusammenhang mit Text- und Data-Mining (TDM) basiert auf der EU-Urheberrechtsrichtlinie, die 2019 auf europäischer Ebene verabschiedet wurde und 2021 in nationales Recht umgesetzt wurde. TDM bezieht sich auf die automatisierte Vervielfältigung und Analyse digitaler oder digitalisierter Werke, um Informationen über Muster, Trends und Korrelationen zu gewinnen. Die Datengewinnung ist im Allgemeinen erlaubt, jedoch gibt es gewisse Vorbehalte und die genaue Umsetzung ist nicht definiert. Es wird gefordert, dass die Daten maschinenlesbar sein müssen.
Im Hinblick auf die TDM-Schrankenregelung gibt es Diskussionen darüber, wie sie angewendet werden sollte. Derzeit muss davon ausgegangen werden, dass sämtliche digitale kulturelle und mediale Werke in die Trainingsdaten für KI-Modelle einfließen. Es besteht die dringende Notwendigkeit, die Regelungen zur TDM anzupassen und weiterzuentwickeln. Dabei sollte eine angemessene Vergütung für die Rechteinhaber gewährleistet sein und es sollte auch ein handhabbares Opt-out-Recht geben, da das Urheberrecht ein Exklusivrecht ist.
Letztendlich ist es wichtig zu beachten, dass Maschinen kulturelle Kontexte, soziale Bedingungen, Sozialisation, individuelle Präferenzen, Auswahl und Gewichtung nicht von selbst verstehen können. Dadurch besteht eine Diskrepanz zwischen dem, was uns möglicherweise kulturell berührt, und dem, was Maschinen leisten können.
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden