In dem Sozialgesetzbuch im Absatz 28b wird festgehalten, dass jedes Unternehmen mit einer Betriebsnummer, von der deutschen Rentenversicherung geprüft werden muss. Dies gilt für all diejenigen, die sozialversicherungspflichtige Angestellte oder Minijobber beschäftigen. Alle vier Jahre findet eine Betriebsprüfung statt, erklärt Dr. Paul. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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