Es würde grundsätzlich ab dem Jahr der Feststellung oder ab dem Beginn des Unternehmens geprüft werden. Die letzten vier Jahre werden hierbei angeschaut. Falls eine Scheinselbstständigkeit festgestellt werden sollte, könne ein Prüfer sich die letzten zehn Jahre anschauen. Die letzten 30 Jahre werden nur dann geprüft, falls der Verdacht der Scheinselbstständigkeit in großen Maßen aufkommen sollte. Dies ist allerdings eine Ausnahme, fügt Dr. Paul hinzu. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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