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Wo liegt der Unterschied zwischen drohender Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung?

1 Person fragt sich das

Ich hatte gehofft, wenn ich die Coronakrise durchhalte, läuft das Geschäft wieder besser. Tut es aber leider nicht trotz großer Kraftanstrengung. Notgedrungen beschäftige ich mich mit Themen wie Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, habe aber den Unterschied noch nicht richtig verstanden. Und drohende Zahlungsunfähigkeit gibt es auch noch.

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1 Antwort

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ich zitiere mal aus einen Artikel von mir:

(drohende) Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn das Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, den Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Spätesten 3 Wochen nach Kenntnis darüber, muss der Insolvenzantrag gestellt werden.

Überschuldung liegt vor, wenn die Vermögenswerte des Unternehmens die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr decken. Dann liegt so genanntes negatives Eigenkapital vor. Daher sollten z.B. Gesellschafterdarlehen immer mit einem qualifizierten Rankrücktritt versehen sein. Bei der Überprüfung einer Überschuldung, würde dieses Darlehen nicht als "Schulden" gewertet werden.

Die Vorstufe zur Überschuldung ist "Unternehmen in Schwierigkeiten". Ein Unternehmen ist dann in Schwierigkeiten, wenn eine der folgenden Bedingungen vorliegt:

a. Mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals ist infolge aufgelaufener Verluste verloren gegangen. Dies ist der Fall, wenn sich nach Abzug der aufgelaufenen Verluste von den Rücklagen und allen sonstigen Elementen, die im Allgemeinen den Eigenmitteln des Unternehmens zugerechnet werden, ein negativer kumulativer Betrag ergibt, der mehr als der Hälfte des gezeichneten Stammkapitals entspricht.

b. Mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel ist infolge aufgelaufener Verluste verloren gegangen.

c. In den letzten beiden betrug der buchwertbasierte Verschuldungsgrad des Unternehmens mehr als 7,5 und as anhand des EBITDA berechnete Zinsdeckungsverhältnis des Unternehmens lag unter 1,0.

d. Das Unternehmen ist Gegenstand eines Insolvenzverfahrens oder erfüllt die im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger.

Das Thema "Unternehmen in Schwierigkeiten" ist übrigens sehr wichtig in Bezug auf Finanzierungen über öfffentliche Fördermittel, gerade weil für junge Unternehmen, die zum Stichtag X, weniger als 3 Jahre auf dem Markt sind, nur der Buchstabe d gilt. Dieses Thema wird aber bei Banken und Förderbanken nicht genügend gewürdigt und es folgende Kreditablehnungen, weil das Know-how nicht vorhanden ist, die Sachlage richtig zu beurteilen. Daber dann komme ich ja ins Spiel :-)

Schöne Grüße,
Markus Hübner

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