Gestern fand in der Vertretung des Landes Baden-Württemberg in Berlin auf Einladung des stellvertretenden baden-württembergischen SPD-Landesvorsitzenden und Ministers Peter Friedrich eine Podiumsdiskussion unter dem Titel "Gestatten, Ordnung am Arbeitsmarkt" statt.
Zusammen mit Friedrich diskutierten Staatssekretär Thorben Albrecht (BMAS), Dr. Stefan Wolf (Südwestmetall), Bernd H. Rath (BERA) und Roman Zitzelsberger (IG Metall). Unser Mitglied Ralf Lemster, zugleich Vizepräsident des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) war dabei und berichtet im Folgenden kurz.
Der Schwerpunkt der Podiumsdiskussion lag auf der Zeitarbeit/Arbeitnehmerüberlassung, über die Problematik der Werkverträge bzw. der Scheinselbstständigkeit wurde nur kurz gesprochen. Die Tarifpartner zeigten sich kompromissbereit und sagten, sie arbeiteten auf eine praxisgerechte Lösung hin. Ein Bekenntnis dazu, dass heute zulässige Konstruktionen auch künftig noch möglich sind, unterblieb aber.
Ich habe aus dem Publikum darauf hingewiesen, dass Selbstständige und Freiberufler weder auf dem Podium noch in den Verhandlungen vertreten sind. Das steht im auffälligen Gegensatz zu den "Lobeshymnen", die bei anderer Gelegenheit von Politikern auf Freiberufler und Selbstständige gesungen werden.
Meinen Hinweis, dass freiberufliche Übersetzer und Dolmetscher aufgrund der unscharfen Definition des geplanten §611a BGB einem geschäftlichen Risiko ausgesetzt sind, konnten Staatssekretär Albrecht und Minister Friedrich nicht so recht nachvollziehen. Die Kritik wurde aber von einigen Diskutanten aus dem Publikum (darunter eine Hausjuristin der BASF) unterstützt; hier traf Politik auf Realität...
Zum weiteren Zeitplan erklärte Albrecht, der (überarbeitete?) Referentenentwurf würde „nunmehr“ in die Ressortabstimmung gehen und per 1.1.2017 in Kraft treten. Wir gehen davon aus, dass die Ressortabstimmung und Verbändeanhörung im ersten Quartal stattfinden und der Gesetzesentwurf noch vor der Sommerpause durch den Bundestag gehen soll. Nach der Sommerpause müsste dann der Bundesrat zustimmen, damit das Gesetz am 1.1.2017 in Kraft treten kann.
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