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Zentralverband des deutschen Handwerks schließt sich Forderung nach niedrigeren Mindestbeiträgen an

Die Senkung der Mindestbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ist überfällig – das hat auch der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) erkannt. In einer Stellungnahme für den Bundestags-Gesundheitsausschuss plädierte die Dachorganisation für eine Senkung auf den Betrag, den auch Gründungszuschuss-Empfänger bezahlen. Das soll aber nur der erste Schritt sein.

Wie der VGSD kritisiert der ZDH, dass der Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für hauptberuflich Selbstständige erheblich höher liegt als der Mindestbeitrag der sonstigen freiwillig Versicherten. Dies sei eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung von Selbstständigen.

Der ZDH vertritt mehr als eine Million Handwerksbetriebe mit über fünf Millionen Beschäftigten.

Regelung für Gründungszuschuss-Empfänger als Vorbild

Laut ZDH belasten Monatsbeiträge von mehreren Hundert Euro vor allem geringverdienende Selbstständige beträchtlich. Die Beitragslast erschwere die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Der ZDH will daher für alle freiwilligen GKV-Mitglieder, die hauptberuflich selbstständig sind, der Mindestbeitrag senken. Der Verband peilt zunächst den Betrag an, den auch Empfänger des Gründungszuschusses nach § 93 SGB III an die GKV zahlen. 2016 waren das laut ZDH im Monat 224 Euro im Monat mit und 215 Euro ohne Krankengeldanspruch.

Damit würden Selbstständige zwar immer noch mehr zahlen als die übrigen freiwillig Versicherten. Deren Mindestbeitrag betrug 2016 monatlich laut ZDH rund 143 Euro. Aber immerhin käme es zu einer monatlichen Entlastung um einen dreistelligen Betrag.

Überhöhte Beiträge durch fiktive Bezugsgrößen

Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.

Die überhöhten Mindestbeiträge für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Freelancer ergeben sich aus den fiktiven Bemessungsgrundlagen. Im Regelfall wird ein Monatseinkommen von 2.231,25 Euro monatlich unterstellt. Dieser Wert ergibt sich laut GKV-Spitzenverband, indem man pro Kalendertag den „vierzigsten Teil der monatlichen Bezugsgröße als beitragspflichtige Einnahme“ unterstellt. Auf ein solches Einkommen zahlt ein Selbstständiger bei der BarmerGEK, Deutschlands mitgliederstärkster Kasse, rund 410 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung – auch wenn er nur 500 Euro monatlich verdient.

Ausnahmsweise kann die Bemessungsgrundlage auf 1.487,50 Euro ("60. Teil der Bezugsgröße") gesenkt werden, der Beispielbeitrag beträgt dann immer noch rund 280 Euro monatlich.

Der ZDH vertritt nach eigenen Angaben mehr als eine Million Handwerksbetriebe in Deutschland mit über fünf Millionen Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 544 Milliarden Euro.

Jetzt mitzeichnen: Mit unserer Petition setzen wir uns für faire Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ein. Es ist nicht einzusehen, dass Selbstständige deutlich mehr zahlen als Arbeitgeber und -nehmer zusammen. Eine Gesetzesverschärfung zum 1.1.18 macht eine Reform noch dringlicher.

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