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Kassenbeiträge Warum bei Angestellten 44,66 Euro pro Monat zu viel waren und abgesenkt wurden

Hauptberuflich Selbstständige zahlen mindestens 412,78 Euro, nebenberuflich Selbstständige mindestens 183,76 Euro pro Monat in die Kranken- und Pflegeversicherung.

Und Angestellte? – Bisher hatten wir hier von einem Mindestbeitrag von 83,25 Euro berichtet, wovon 44,66 Euro auf den Arbeitnehmer entfallen (und 38,59 auf den Arbeitgeber).

Dabei haben wir aber etwas übersehen: 44,66 Euro Arbeitnehmeranteil, die beim Überschreiten der Einkommensgrenze von 450 Euro bei einkommensabhängiger Bemessung plötzlich aufgetreten wären – das hielt der Gesetzgeber bei Angestellten für eine unzumutbare Hürde, die der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit im Weg stünde.

Berechnung der SV-Beiträge für ein Einkommen von 450,01 Euro. Screenshot des Gleitzonenrechners  von krankenkassen-direkt.de.

Weshalb man den Arbeitnehmeranteil 2003 im Rahmen der Gleitzonenregelung absenkte (für so genannte „Midijobs“ bis 850 Euro).

Ein Arbeitnehmer mit 450,01 Euro zahlt deshalb tatsächlich nicht 44,66 Euro, sondern nur 23,93 Euro für seine Kranken- und Pflegeversicherung - und zusammen mit seinem Arbeitgeber 62,52 Euro.

„Das macht den Kohl auch nicht mehr fett“, denkst du dir jetzt wahrscheinlich. Und in der Tat, wenn die hohen Mindestbeiträge und die breitere Bemessungsgrundlage bei Selbstständigen abgeschafft würden, wären wir schon überglücklich.

Allerdings gilt die Ermäßigung durch den so genannten Gleitzonen-Faktor auch für die anderen Zweige der Sozialversicherung: die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der Beitrag zu allen Zweigen der Sozialversicherung kostet den Arbeitnehmer in Summe nur 48,44 Euro, zusammen mit dem Arbeitgeberanteil liegen die Beiträge bei 135,86 Euro.

Nochmals zum Vergleich: Der bzw. die nebenberuflich tätige Selbstständige zahlt mit 183,76 Euro einiges mehr - und zwar nur für die Kranken –und Pflegeversicherung.

Einfühlungsvermögen des Gesetzgebers ungleich verteilt

Auf der Zunge zergehen lassen muss man sich die Begründung für die Ermäßigung bei Angestellten (Wikipedia): „Zweck dieser Regelung sei es, die so genannte Teilzeitmauer zu durchbrechen, also für Arbeitnehmer den Wechsel von einem versicherungsfreien Minijob in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis attraktiver zu machen. Der Arbeitnehmer soll nicht plötzlich mit hohen Sozialabgaben belastet werden, wenn das Arbeitsentgelt die Minijob-Grenze übersteigt.“

Diese Begründung ist absolut nachvollziehbar. Wenn man statt 450 Euro 450,01 Euro verdient und dann plötzlich 180,90 Euro Sozialversicherungsbeiträge bezahlen muss, dann ist das eine große Hürde. Bei einem solchen Verdienst zählt jeder Euro. Wir gönnen jedem Arbeitnehmer, dass er zusammen mit seinem Arbeitgeber nur 135,86 Euro (und alleine sogar nur 48,44 Euro) zahlen muss und damit aauch Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlt hat.

Nur dass wir uns ein ähnliches Verständnis des Gesetzgebers auch für (Teilzeit-)Selbstständige mit entsprechendem Einkommen wünschen würden. Auch diese würden gerne die Teilzeitmauer durchbrechen...

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