(Update vom 16.04.21, 21:00 Uhr) Nun wissen wir es auch ganz offiziell: Die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige wird trotz umfangreicher Vorarbeiten in dieser Legislaturperiode nicht mehr kommen. Darauf deutete, wie heute mittag berichtet (siehe unten), die Auslagerung der Reform des Statusfeststellungsverfahrens in ein anderes Gesetz hin.
Gerade haben wir von Ralf Lemster, Vizepräsident des BDÜ und langjährigem VGSD-Mitglied, nun den Hinweis erhalten, dass die parlamentarische BMAS-Staatssekretärin Kerstin Griese (SPD) bereits vorgestern im Bundestag auf eine Frage des Linken-Abgeordneten Matthias W. Birkwald laut gerade veröffentlichtem stenografischem Bericht (Frage 64) folgendes gesagt hat:
Frage: "Welche Vorarbeiten fanden in der aktuellen Legislaturperiode statt, um das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verankerte Ziel der Einbeziehung Selbstständiger in die gesetzliche Rentenversicherung mit Opt-out-Lösung und Altersvorsorgepflicht (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode, S. 93) umzusetzen, und wann ist mit der Vorlage des Gesetzentwurfes zu rechnen?"
Antwort: "Zur Vorbereitung eines Gesetzentwurfs wurden die üblichen Vorabstimmungen mit den hauptbeteiligten Ressorts und Sozialversicherungsträgern durchgeführt und ein entsprechender Vorentwurf erstellt. Zudem wurden zur Vorbereitung dieses Gesetzentwurfs von Mai bis September 2019 ausführliche Fachgespräche mit Verbänden der Selbstständigen und der Auftraggeber sowie den Sozialpartnern geführt.
Durch die Coronapandemie haben sich die wirtschafts- und sozialpolitischen Rahmenbedingungen für die Umsetzung dieses wichtigen Reformvorhabens jedoch massiv geändert. Gleichzeitig zeigt aber gerade diese Krise, wie wichtig soziale Sicherungssysteme sind und dass die entsprechenden sozialpolitischen Schutzlücken für Selbstständige geschlossen werden müssen.
Die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige bleibt also auf der Agenda, muss jedoch im Lichte der Erfahrungen in der Coronapandemie neu bewertet und als Folge dieser Erfahrungen in einem größeren Zusammenhang der sozialen Sicherung von Selbständigen gesetzt werden.
Eine gesetzgeberische Umsetzung wird daher mit der gebotenen Sorgfalt in dieser Legislaturperiode nicht mehr möglich sein."
Wahrscheinlich keine Altersvorsorgepflicht mehr vor der Wahl, dafür wird Statusfeststellung "reformiert"
(Beitrag vom 16.04.21, 12:30 Uhr) "Verlassen Sie sich darauf, mein Gesetzentwurf kommt" hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil über die geplante Altersvorsorgepflicht für Selbstständige noch im November 2020 gesagt – zur allgemeinen Überraschung. Denn angekündigt hatte ein solches Gesetz nach dem Scheitern eines ersten Anlaufs 2012 unter Ursula von der Leyen auch schon seine Vorgängerin Andrea Nahles und dann mehrfach auch Heil selbst:
Lange hieß es, der Entwurf würde Ende 2019 vorgelegt. Wegen der aufwändigen Gesetzgebung zur Grundrente wurde er dann auf das erste Quartal 2020 verschoben. Dann kam Corona. Im Spätsommer 2020 gab es einen erneuten Anlauf, die Videokonferenz zur Aussprache darüber war bereits angekündigt, wurde dann aber kurzfristig wieder abgesagt.
Im Dezember vorgelegtes Eckpunktepapier sollte im Mai beschlossen werden
Ende November wurden wir dann von der oben zitierten Ankündigung von Heil überrascht. Bald darauf sickerte ein Eckpunktepapier durch, das wir noch im Dezember mit den zuständigen Abgeordneten der CDU/CSU diskutierten. (Die Details des Eckpunktepapiers haben wir am 15.12.20 in der Expertentelko "Altersvorsorgepflicht für Selbstständige – Was kommt auf uns zu? Was müssen wir unbedingt ändern?" vorgestellt und bewertet.)
Die Vorlage des Gesetzentwurfs verzögerte sich auch im neuen Jahr immer weiter: Im Januar 2021 hätte die Ressortabstimmung stattfinden sollen; bei dieser Gelegenheit sickert üblicherweise der Gesetzentwurf durch – wir warteten vergeblich. Im Februar war die Kabinettsvorlage geplant, im März die erste Befassung im Bundesrat und jetzt im April hätte eigentlich die erste Lesung im Bundestag mit Verweis an den zuständigen Ausschuss für Arbeit und Soziales stattfinden sollen.
Im Mai hätte das Gesetz dann im Ausschuss öffentlich beraten werden und von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden sollen – rechtzeitig vor der Bundestagswahl, die am letzten Sonntag im September stattfindet. Viele Mitarbeiter des Ministeriums hatten schon frühzeitig Zweifel an dem Zeitplan angemeldet und daran, dass die Veröffentlichung noch unter der großen Koalition beschlossen werden könnte. Zu groß sei der Widerstand der Union und auch die eigene Unsicherheit über das Echo, das man damit – kurz vor der Bundestagswahl – auslösen würde. Dazu trug sicher auch das Echo der Betroffenen, von Medien und Öffentlichkeit auf die mangelhaft gestalteten Coronahilfen bei.
Reform der Statusfeststellung im Rahmen von Bürokratieabbau-Gesetz
Nun verdichten sich die Informationen, dass Heil das Gesetz nicht mehr einbringen wird. Am Dienstag dieser Woche wurde stattdessen vom Bundeskabinett ein 22-Punkte-Paket zur Bürokratieerleichterung beschlossen. Herausgehoben wird als Maßnahme die "Beschleunigung und Digitalisierung von Statusfeststellungsverfahren für Selbstständige".
Dazu heißt es unter Punkt 9 des Eckpunktepapiers:
"Das Statusfeststellungsverfahren für Selbstständige wollen wir vereinfachen und zwischen den unterschiedlichen Zweigen der Sozialversicherung widerspruchsfrei ausgestalten. Wir streben deshalb an, die Verfahrensdauer zu verkürzen und das Verfahren transparenter zu gestalten."
Eine solche Vereinfachung und widerspruchsfreie Ausgestaltung war schon 2017 im Koalitionsvertrag der Großen Koalition vereinbart worden. Im Frühjahr und Sommer 2019 war der VGSD dann erfreulicherweise an zunächst vier Fachgesprächen zur Altersvorsorgepflicht im BMAS maßgeblich beteiligt – mit Gewerkschaften, Arbeitgeber- und weitere Verbänden, aber auch der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Auf unseren massiven Druck – in Form diverser öffentlichkeitswirksamer Aktionen im Sommer 2019 – hin, fanden im Herbst 2019 dann drei weitere Fachgespräche zu einer Reform des Statusfeststellungsverahrens statt. Am 16.01.20 hatten wir euch in der Experten-Telko "Stand der BMAS-Fachgespräche zu Altersvorsorgepflicht und Scheinselbstständigkeit" ausführlich über das Ergebnis dieser Verhandlungen berichtet.
Schwierige Fachgespräche zum Thema Scheinselbstständigkeit
Während wir die Gespräche zur Altersvorsorgepflicht als insgesamt konstruktiv empfunden hatten, waren die über eine Reform der Statusfeststellung schwierig und frustrierend. Mit den Maßnahmen, zu denen sich DRV und BMAS letztlich bereit erklärten und die nun endlich gesetzlich umgesetzt werden sollen, waren wir nicht zufrieden und auch die Arbeitsrechtler und Experten, denen wir die geplanten Reformschritte vorstellten, sahen darin keine wirklich wirksamen Schritte hin zu mehr Rechtssicherheit.
Das Ministerium und die DRV sperrten sich bei den Gesprächen dagegen, an den unzeitgemäßen Kriterien und überzogenen Sanktionen etwas zu ändern. Stattdessen konzentrierten sie sich nur auf eine Straffung und teilweise Digitalisierung des Statusfeststellungsverfahrens. Der größte Fortschritt soll in der Einführung eines Prognoseverfahrens bestehen, bei dem man die Statusfeststellung schon bei Beauftragung in die Wege leiten kann und darin, dass die Rentenversicherung bei gleichartigen Sachverhalten und Verträgen stärker als bisher an ihre einmal getroffenen Statusentscheidungen gebunden ist. Das Prognoseverfahren hat das BMAS schon im Sommer als Idee diskutiert, wir hatten unsere Mitglieder damals dazu aufgefordert, auf der Website des Ministeriums Stellung zu nehmen. Die vielen hundert Kommentare, die ihr dazu geschrieben habt, haben maßgeblich dazu beigetragen, dass im Anschluss drei Fachgespräche zu diesem Thema stattfanden.
Erster Reformschritt
Von unseren dabei erhobenen Forderungen und Vorschlägen sind die nun in Aussicht stehenden Änderungen meilenweit entfernt. Wir wünschen uns, auch ohne Statusfeststellungsverfahren Aufträge vergeben und annehmen können. Wir wollen nachvollziehbare Kriterien, anhand derer jeder Selbstständige – in schwierigen Fällen mithilfe eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts – beurteilen kann, ob diese eingehalten sind oder nicht. Und wir wollen Sanktionen, die in einem vernünftigen Verhältnis zum Grad des Verschuldens stehen und die nicht dazu führen, dass Soloselbstständige keine Aufträge mehr erhalten und innovative Projekte ins Ausland verlagert werden.
Auch wenn sie keinesfalls ausreichend ist, hoffen wir, dass die Reform bzw. das Reförmchen vor der Wahl umgesetzt wird. Vielleicht sorgt sie ja doch für ein wenig Beruhigung unter den Auftraggebern, enthält die eine oder andere pragmatische Regelung, die das Verwaltungsverfahren erträglicher macht. Vor allem aber können wir um so schneller aufzeigen, dass BMAS und DRV zu kurz gesprungen sind und es endlich einer echten Reform des Statusfeststellungsverfahrens bedarf. Wir hoffen, dass der Gesetzesentwurf nun wirklich zeitnah vorgelegt wird, so dass wir ihn für euch unter die Lupe nehmen und für wirksamere Maßnahmen kämpfen können.
Denn Rechtssicherheit für Selbstständige und ihre Auftraggeber wäre ein Konjunkturprogramm, das nicht viel kostet, aber viele Kräfte freisetzen könnte: nicht nur konjukturell, sondern auch strukturell. Denn in Hinblick auf die Digitalisierung hat unser Land und insbesondere der staatliche Sektor großen Aufholbedarf.
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