Künstler und Publizisten gehören nicht zu den Großverdienern in Deutschland, weshalb die Künstlersozialkasse (KSK) ihre Sozialbeiträge zur Hälfte übernimmt (und zum Teil bei den Auftraggebern eintreibt). Oft reicht das Einkommen aus künstlerischer Tätigkeit trotzdem nicht zum Leben.
Jedoch galt bisher: Schon bei einem Zuverdienst (aus nicht-künstlerischer Tätigkeit) von über 450 Euro flog man aus der KSK. Von den Einschränkungen der Corona-Krise waren viele Künstler besonders betroffen, hatten quasi ein Auftrittsverbot. Deshalb setze man die 450-Euro-Grenze zeitweise aus. Jetzt (am späten Donnerstagabend) hat der Bundestag ein Versprechen des Koalitionsvertrag erfüllt und ihre Hinzuverdienstmöglichkeiten deutlich erweitert: Künftig bleiben sie – wie der Spiegel berichtet - so lange über die KSK abgesichert, wie die künstlerische oder publizistische Tätigkeit noch als "Hauptberuf" erkennbar ist.
Auch unterhalb des Renteneintrittsalters dürfen Rentner künftig unbegrenzt dazuverdienen
Noch deutlich großzügiger verhält sich der Staat bei Senioren, die das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben, aber aufgrund z.B. der "Rente mit 63" bereits eine Altersrente beziehen. Auch für sie galt 2021 und 2022 eine Corona-Sonderregelung: Sie durften bis zu 46.000 Euro pro Jahr dazu verdienen. Zum 1.1.2023 wären es nun eigentlich wieder 6.300 Euro, also gerade mal ein vierzehntel davon gewesen.
Nun aber hat der Bundestag ganz auf eine Zuverdienstgrenze verzichtet, die Betroffenen dürfen ab nächstem Jahr also beliebig viel hinzuverdienen, ohne mit einer Rentenkürzung rechnen zu müssen. Das gilt übrigens bisher schon für alle "normalen" Rentner, die das Renteneintrittsalter bereits überschritten haben.
Die Einnahmen müssen natürlich trotzdem versteuert werden
Egal ob unter- oder oberhalb der Altersgrenze: Der Hinzuverdienst muss versteuert und ggf. verbeitragt werden, wenn er zusammen mit der Rente den steuerlichen Grundfreibetrag von 10.908 Euro (in 2023) übersteigt.
Ebenfalls profitieren Empfänger von Erwerbsminderungsrente. Bei voller Erwerbsminderung soll ein Hinzuverdienst von künftig 17.800 Euro (2023) anrechnungsfrei sein. (Angesichts der sehr strengen Voraussetzungen für die Anerkennung einer Erwerbsminderung fragt man sich, ob man unter diesen Umständen überhaupt noch so viel dazuverdienen kann?)
Beitrag zur Lösung des Fachkräfteproblems?
Mit den neuen Regelungen will der Staat angesichts des herrschenden Fachkräftemangels die Erwerbsbeteiligung von Senioren erhöhen, deren Kompetenz und Arbeitskraft dringend benötigt wird. Das ist ein guter Schritt – auch wenn der Staat durch die "Rente mit 63" zuvor Anreize genau in die andere Richtung gesetzt hat, nach dem Motto: Langjährig Versicherte haben schon so lange gearbeitet, es muss dann für sie auch mal Zeit zum Ausruhen sein.
Die großzügigeren Regeln dürften auch die Selbstständigkeit im Alter fördern: Viele Angestellte wollen nach dem Renteneintritt endlich mal das tun, was sie schon immer wollten – und das oft in Form einer Selbstständigkeit. Und Selbstständige bleiben dies beim Renteneintritt häufig, auch wenn sie natürlich den Umfang ihrer Selbstständigkeit deutlich reduzieren. Aber vielleicht reduzieren sie den Umfang in Zukunft nicht mehr ganz so deutlich…
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