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Update Künstlersozialabgabe (KSA) sinkt zum 1.1.2017 von 5,2 auf 4,8 Prozent / Verschärfte Prüfungen durch DRV

Update: Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt tatsächlich zum 1.1.2017 von 5,2 auf 4,8 Prozent. Die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2017 wurde am 11. August 2016 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Auch Musiker gehören zu den begünstigten Künstlern und Publizisten

Am Dienstag, 14. Juni hat das BMAS in Berlin zur „Zukunftswerkstatt Künstlersozialversicherung“ eingeladen (Programm). Über 100 Sachverständige, Vertreter und Gäste aus Kultur, Verbänden und Politik meldeten sich für die Veranstaltung an, die in der Bildhauerwerkstatt des Kulturwerks (Berufsverband Bildender Künstler Berlin) stattfand.

Auch der VGSD war eingeladen, wir konnten aber leider aufgrund von Terminkonflikten nicht teilnehmen. (Vereinsmitglieder, die uns bei solchen Veranstaltungen vertreten und hier berichten wollen, können sich gerne bei uns melden!)

Im Zentrum aufwändig organisierten Veranstaltung sollten die Herausforderungen für die Künstlersozialversicherung (KSK) stehen, die sich aus der Digitalisierung auch für die Arbeitswelt der Kultur- und Kreativwirtschaft ergeben. Arbeitsministerin Nahles hatte eine gute Nachricht: In Rahmen der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2017, die in Kürze in die Ressortabstimmung gehen soll, plant sie eine Absenkung der Künstlersozialabgabe (aus der 60% der Zuschüsse zur KSK finanziert werden). Sie soll 2017 von aktuell 5,2 auf 4,8 Prozent gesenkt werden.

Arbeitsministerin Andrea Nahles wollte die gute Nachricht selbst verkünden:

"Die Künstlersozialversicherung ist das soziale Rückgrat der Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland. Gerade sie wird sich aber durch Digitalisierung und Vernetzung über alle Grenzen hinweg weiter stark verändern. Die damit einhergehenden Zukunftsfragen wollen wir frühzeitig und intensiv diskutieren. Wie erhalten wir den Schutz, entwickeln ihn fort? Kann er beispielhaft sein für andere Arbeits- und Verwertungsprozesse in der digitalen Wirtschaft? Diese und andere Fragen sollen die Zukunftswerkstatt umtreiben – in einem breiten und offenen Dialog. Umso besser, dass wir bei der Finanzierung schon heute gute Botschaften haben: Der Abgabesatz, den die Unternehmen für die Verwertung künstlerischen Schaffens entrichten, soll für 2017 auf 4,8 Prozent sinken."

Erfolg strengerer Prüfungen

Laut Ministerium wurde die Senkung möglich durch eine verschärfte Prüftätigkeit der Deutschen Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse. Die Betriebsprüfungen haben 2015 zu einem Einnahmeplus von rund 30 Millionen Euro geführt. Über 30.000 Unternehmen kommen jetzt zusätzlich ihrer Abgabepflicht nach. Das ist eine Steigerung von fast 20 Prozent.

KSA-pflichtig sind alle Verwerter, also alle, die künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen. Ob der Leistende selbst KSK-versichert ist, spielt dabei keine Rolle. Es gibt neuerdings eine Freigrenze von 450 Euro pro Jahr. Wenn die Honorarsumme 450 Euro übersteigt, wird die Abgabe in voller Höhe fällig. Bei einem Honorar von 500 Euro für die Gestaltung eines Flyers wären dieses Jahr also 5,2 Prozent davon = 26 Euro an die KSK abzuführen. Die Meldepflicht obliegt dem Verwerter.

Hintergrundinfos zur Künstlersozialversicherun

Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit rund 180.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert.

Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage von den Unternehmen bzw. Verwertern künstlerischer und kultureller Leistungen erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr per Verordnung festgelegt. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.

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