Auch wenn noch nicht alles in trockenen Tüchern ist, gibt es zum Ende der Legislatur eine realistische Chance auf Fortschritte bei drei Anliegen, für die der VGSD sich engagiert hat: eine Verbesserung des Mutterschutzes für selbstständige Frauen, die großzügigere steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten sowie eine punktuelle Modernisierung des Elterngeldes.
Für einen verbesserten Mutterschutz für selbstständige Frauen hat sich der VGSD in den letzten zwei Jahren intensiv eingesetzt, sowohl im Rahmen von Bundestags-Anhörungen als auch bei Ministerien.
Wichtig ist uns im Hinblick auf die Finanzierung, dass Selbstständige schon jetzt ein Vielfaches der von ihnen verursachten Mutterschutzkosten über ihre im Vergleich zu Arbeitnehmern deutlich höheren GKV-Beiträge aufbringen.
Nach umfangreichen Bekenntnissen aller Fraktion für einen verbesserten Mutterschutz Selbstständiger haben sich SPD, Grüne sowie die Unionsfraktion zum Ende der Legislatur für eine Initiative zum Mutterschutz nach Fehlgeburten zusammengerauft, die auch Selbstständige einbezieht. Demnach soll zukünftig auch schwangeren Selbstständigen nach einer Fehlgeburt ein Anspruch auf Mutterschutz bzw. Mutterschaftsgeld zur Absicherung des Lebensunterhalts zustehen - zumindest nach den Anträgen von SPD, Grünen und der Unionsfraktion.
Der Antrag der Unionsfraktion bezieht hierbei alle GKV-versicherten Selbstständigen mit ein – das sind immerhin zwei Drittel aller Selbstständigen und über 70 Prozent aller Solo-Selbstständigen. Der Antrag von SPD und Grünen dehnt den Schutz auch auf PKV-versicherte Selbstständige aus. Ende des Monats soll darüber im Bundestag abgestimmt werden. Erfreulicherweise scheint fraktionsübergreifend der Wille zu einer Einigung bei diesem sensiblen Anliegen vorhanden zu sein. Ein positives Signal vor der Bundestagswahl – auch wenn dies nur ein erster Schritt in Richtung eines verbesserten Mutterschutzes für Selbstständige ist.
Selbstständige sind in besonderem Maße auf gute Kinderbetreuungsmöglichkeiten angewiesen. Ab 1. Januar 2025 können jährlich bis zu 4.800 Euro (bisher 4.000 Euro) Kinderbetreuungskosten im Rahmen der Einkommensteuer geltend gemacht werden, sofern diese beruflich bedingt sind. Der maximal absetzbare Anteil an den gesamten Betreuungskosten, beispielsweise für Kindergarten, Kinderkrippe oder Tagesmutter, steigt von zwei Dritteln auf 80 Prozent. Rechtsgrundlage ist das Jahressteuergesetz 2024 vom 5. Dezember 2024.
Für einen verbesserten Zugang zu Elterngeld für Selbstständige kämpft der VGSD schon seit vielen Jahren und wir können es als unseren Erfolg verbuchen, dass das Ziel einer "Modernisierung des Elterngeldes für Selbstständige" im aktuellen Koalitionsvertrag steht.
Ab Mai 2025 soll nun laut BMFSFJ-Website die Beantragung von Elterngeld auch für Selbstständige einfacher werden, bürokratische Hürden sollen abgebaut und der Zugang zu Elterngeld transparenter werden. Auf konkrete Nachfrage des VGSD teilte uns das Ministerium mit, durch welche Neuregelungen die Situation Selbstständiger insbesondere verbessert werden soll. Die Antwort hat jedoch neue Fragen aufgeworfen, um deren Beantwortung wir gebeten haben. Dies wird vermutlich jedoch wieder einige Zeit in Anspruch nehmen, so dass wir schon jetzt den Zwischenstand teilen wollen:
- "Beziehen privat krankenversicherte Frauen während der Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes und am Entbindungstag Krankentagegeld, bleibt dieser Zeitraum künftig bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums für die Höhe des Elterngeldes außer Betracht. Die Zeiten des Bezugs dieser Leistung werden bei der Berechnung des Elterngeldes ausgeklammert, damit sie nicht zu Nachteilen führen." – Diese Neuerung ist grundsätzlich positiv zu bewerten und gilt bereits für GKV-versicherte Frauen mit Krankengeldanspruch. Gesetzlich versicherte Frauen ohne Krankengeldanspruch haben hingegen nicht die Möglichkeit, diesen Zeitraum bei der Berechnung des Elterngeldes auszuklammern. Dies ist willkürlich und ungerecht, da auch diese Frauen durch ihre Krankheit während der Mutterschutzfristen einen Einkommensnachteil erleiden, der sich nachteilig auf die Höhe ihres Elterngeldanspruchs auswirkt. Diese Lücke sollte nachgebessert werden, bekräftigt aber erneut unseren dringenden Rat: selbstständige Frauen mit Kinderwunsch sollten in jedem Fall, auch um einen Anspruch auf Mutterschutzgeld zu erwerben, rechtzeitig einen Kranken(tage)geldtarif abschließen.
- "Die Voraussetzung der Überprüfung einer Einkommensminderung bei schwangerschaftsbedingter Erkrankung entfällt. Diese Vereinfachung erleichtert auch Selbständigen die Beantragung von Elterngeld." – Diese Regelung kann unter bestimmten Konstellationen vorteilhaft sein. Auch hierzu erwarten wir Erläuterungen des Ministeriums.
- "Zudem wird mehr Rechtssicherheit für selbständige Eltern geschaffen: Speziell für Selbstständige wird klargestellt, dass sie auch in Zeiten von Urlaub oder Krankheit als erwerbstätig gelten. Künftig wird nur noch über die Höhe des Elterngeldes vorläufig entschieden, während die Voraussetzungen für den Elterngeldbezug mit dem vorläufigen Bewilligungsbescheid bereits verbindlich festgestellt werden." – Ob diese Regelung tatsächlich, wie behauptet, positive Konsequenzen für Selbstständige hat, müssen wir auf der Grundlage weiterer Antworten des Ministeriums erst noch überprüfen.
Die aktuellen Änderungen für Selbstständige stellen aus unserer Sicht in jedem Fall, wenn überhaupt, nur kleine Fortschritte dar. Wir werden euch rechtzeitig bis Mai 2025 im Detail informieren und die Neuerungen auch nochmals durch Elterngeld-Experten bewerten lassen. Hierzu werden wir einen speziellen Talk anbieten.
Nach wie vor empfehlen wir allen Eltern aufgrund der großen Komplexität der Elterngeld-Regelungen, die bei Unkenntnis erhebliche finanzielle Nachteile nach sich ziehen können, eine spezialisierte Elterngeld-Beratung in Anspruch zu nehmen.
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