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Benachteiligung bei Abzugsfähigkeit von Altersvorsorge

Sogenannte Alterseinkünfte werden zunehmend besteuert. Bereits diejenigen, die 2020 in den Ruhestand gehen, müssen 80 % ihrer Alterseinkünfte besteuern. 2040 werden sie zu 100 % besteuert.

Im Gegenzug dürfen Arbeitnehmer die Beiträge für die Altersvorsorge steuerlich geltend machen. Seit 2005 steigen diese Beträge, die geltend gemacht werden können.

Selbständige sichern sich oft über Immobilien ab, beziehungsweise stützen ihre gesamte Altersversorgung darauf. In der Regel fallen ab dem 7. bis 10. Jahr Gewinne aus Vermietung u. Verpachtung an, die vollständig zu versteuern sind.
Die Sicherungsfunktion für die eigenen Altersvorsorge (und die Nichtbelastung der Rentenkassen) werden nicht nur nicht belohnt, sondern bestraft. Von den Gewinnen darf kein Betrag für die Altersvorsorge bei der Steuerermittlung abgezogen werden. Damit ist eine Form der Altersvorsorge, die typischer Weise von Selbständigen betrieben wird, stark benachteiligt.

Ich gebe zu, das ist ein sehr kompliziertes Thema und kann wahrscheinlich nur von Steuerberatern wirklich behandelt werden.
Vielleicht besteht die Möglichkeit, dies im Wege einer Verbandsklage vor dem Finanzgericht klären zu lassen, oder einen Einzelkläger bei der Klage zu unterstützen.

Ich möchte anregen, sich mit diesem Thema einmal zu befassen.

Mit besten kollegialen Grüßen
Hans Peter Holz

Bitte wähle einen aussagekräftigen Titel für deinen Vorschlag
Bitte beschreibe deinen Vorschlag so kurz wie möglich aber so ausführlich wie nötig. Fange mit dem Allgemeinen an und führe Details am Ende aus.
Hans Peter Holz
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  • Letzte Stimme vergeben 07.09.2018

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