Bei Selbstständigen ist der Bezugszeitraum für das Elterngeld das letzte Kalenderjahr statt der letzten 12 Monate, wie bei Angestellten. Und Selbstständige müssen von dem gleichen Elterngeld höhere Ausgaben bestreiten. Einen großen Posten machen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus. Das ist gerade für selbstständige Frauen belastent, die nach der Geburt nicht voll arbeiten können, solange sie stillen und deren Partner nicht genug verdient, um den Einkommensausfall auszugleichen.
Ein längerer Zeitraum als Grundlage für die Elterngeldberechnung könnte typische schwankende Einnahmen ausgleichen. Bei der Höhe des Elterngelds muss berücksichtigt werden, dass Selbstständige davon höhere Kosten, insbesondere für Kranken- und Pflegeversicherung und Altersvorsorge, bestreiten müssen. Entsprechend höhere Zahlungen an Selbstständige, höhere Zuverdienstgrenzen oder die Übernahme zumindest eines Teils der Kosten wären ein wertvolles Signal.
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