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Bei freiberuflichen Dozenten sollte der Auftraggeber einen Beitrag zur Sozialversicherung entrichten müssen.

Viele Bildungsträger (auch die Kammern) arbeiten vorwiegend mit freiberuflichen Dozenten. Damit wird das Risiko eines Kursausfalls auf den Freiberufler verlagert. Außerdem trifft den Auftraggeber keinerlei Verpflichtung bezüglich Urlaub, Krankheit etc. Die meisten Dozenten sind komplett unterbezahlt und verrichten zusätzlich jede Menge unbezahlte Arbeit für Vor- und Nachbereitung. Wochen mit über 50 Unterrichtsstunden zuzüglich Vor- und Nachbereitung sind keine Seltenheit.

Bitte wähle einen aussagekräftigen Titel für deinen Vorschlag
Bitte beschreibe deinen Vorschlag so kurz wie möglich aber so ausführlich wie nötig. Fange mit dem Allgemeinen an und führe Details am Ende aus.
Martina Wollny
  • 1 Abstimmender
  • 3 von bisher 12061 Stimmen erhalten
  • Platz 47 von 192
  • Letzte Stimme vergeben 24.04.2020

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