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Keine Krankenversicherungsbeiträge auf privat bezahlte bAV-Renten

Auch im Rentenbezug werden freiwillig krankenversicherte Selbständige m. E. unangemessen zur Kasse gebeten.

Hintergrund:
Seit 9 Jahren zahle ich aus eigenem Einkommen in eine Pensionsversicherung, die ich seit meiner früher angestellten Tätigkeit als Freiberuflerin weiterführe.

Die Beiträge zahle ich aus meinem Nettoeinkommen, also nach Abzug der für mich proportional ohnehin sehr hohen GKV-Beiträge.

Nun empfinde ich es als eine bodenlose Ungerechtigkeit, im Rentenbezug auf die Rente aus einer Pensionsversicherung nochmals volle Krankenversicherungsbeiträge (AG- und AN-Anteil) auf die privat bezahlten Beiträge abzuführen.

Zu diesem Thema ist meines Wissens derzeit eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig.

Mein Anliegen:
Ich fände eine Stellungnahme des Verbandes zu diesem Thema sehr hilfreich. Im gleichen Atemzug kann man auch das Thema der Auszahlung aus privat weitergeführten Direktversicherungen ansprechen. Hier ist aktuelle Rechtssprechung, dass die privat gezahlten Beiträge nicht der Krankenversicherungspflicht unterliegen. Diese Unterscheidung bleibt mir schleierhaft. Auch müssen m. W. auf private Rentenversicherungen von den freiwillig Versicherten volle KV-Beiträge abgeführt werden, aber nicht von den gesetzlich Krankenversicherten. Hier scheint mir zuviel Willkür zu herrschen, die wenig Zusammenhang mit dem tatsächlichen Einkommen oder Vermögen hat.

anonym
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  • Letzte Stimme vergeben 24.01.2018

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