Die Banken haben kein wirtschaftliches Interesse hunderttausende Kleinunternehmer mit KfW und LfA Darlehen zu versorgen. Sie müssen die komplexe Kreditprüfung und bei Genehmigung die formelle Abwicklung übernehmen. Es entsteht ein nicht unerheblicher personeller und verwaltungstechnischer Aufwand. Dem gegenüber stehen geringe Zinsen, die teilweise an die Förderbanken abgeführt werden müssen.
Ergebnis: Die Vergabekriterien für Nothilfedarlehen müssen vom Gesetzgeber klar und eindeutig vorgegeben werden. Die Anträge müssen landesweit standardisiert werden, analog zum Antrag auf Soforthilfe. Antragsteller, welche die Vorgaben erfüllen, müssen einen Rechtsanspruch auf das Darlehen bekommen. Aktuell ist die Vergabe von Nothilfedarlehen eine Ermessensentscheidung der Hausbank.
DAS DARF NICHT SEIN.
Im Gegenzug müssen die Banken für den Aufwand der Kreditprüfung und Abwicklung eine angemessene, transparente Vergütung bekommen.
WAS JETZT JEDER VON EUCH TUN KANN:
Kopiert den Post, ergänzt ihn mit Eurer Meinung und mit Euren Erfahrungen. Schickt das an das Büro des zuständigen Bundestagsabgeordneten und Landtagsabgeordneten für Euren Wahlkreis. Die Bundes- und Länderparlamente entscheiden nicht nur über das Volumen der Hilfspakete, auch über die Form der Umsetzung.
Die Kontaktseite Eures Abgeordneten findet Ihr hier: www.bundestag.de/abgeordne…ahlkreise
www.bayern.landtag.de/abgeordnetenkarte
WIR SIND MEHR.
Viel Glück und bleibt gesund,
Oliver
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