Bis zum 31.12.2018 waren alle Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften als "Sonstige Leistungen" umsatzsteuerbarer Umsatz i.S.d. § 1 USTG. Geregelt wurde dies in § 3 Abs. 9 S. 3 UStG. Satz 3 wurde zum 01.01.2019 gestrichen. Ein Teil der Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften (z. B. die Ausschüttungen der VG Wort für die Texte im Internet, METIS) sind seit 2019 nicht mehr umsatzsteuerbar. Auch wenn die VG Wort trotz der Änderung zum 01.01.2019 im Jahr 2019 in den Gutschriften noch Umsatzsteuer ausgewiesen hat. Für die Neustarthilfe zählen aber derzeit nur die tatsächlich umsatzsteuerbaren Umsätze. Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass alle Ausschüttungen bei der Neustarthilfe berücksichtigt werden. Sie waren ja auch weiterhin bei der Gewinnermittlung als Betriebseinnahmen zu berücksichtigen.
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