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Quellensteuer auf Online-Werbung

Das Bundesfinanzministerium plant eine 15%ige Quellensteuer auf Online-Werbekosten. Erste Steuerbescheide in Bayern wurden rückwirkend nach Betriebsprüfungen erlassen. Diese nachträgliche Steuerlast kann erhebliche Belastungen und Liquiditätsengpässe auslösen. Hier ist dringend Einflussnahe geboten, um eine rückwirkende Belastung zu verhindern.

Bitte wähle einen aussagekräftigen Titel für deinen Vorschlag
Bitte beschreibe deinen Vorschlag so kurz wie möglich aber so ausführlich wie nötig. Fange mit dem Allgemeinen an und führe Details am Ende aus.
Hubert Bauer
  • 1 Abstimmender
  • 1 von bisher 12061 Stimmen erhalten
  • Platz 49 von 192
  • Letzte Stimme vergeben 20.02.2019

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