Das Bundesfinanzministerium plant eine 15%ige Quellensteuer auf Online-Werbekosten. Erste Steuerbescheide in Bayern wurden rückwirkend nach Betriebsprüfungen erlassen. Diese nachträgliche Steuerlast kann erhebliche Belastungen und Liquiditätsengpässe auslösen. Hier ist dringend Einflussnahe geboten, um eine rückwirkende Belastung zu verhindern.
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