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Selbstständig und Teilzeit - somit kein Anspruch auf Überbrückungshilfe bei Corona

Angeblich wird den Soloselbstständigen in der Corona-Krise geholfen. Doch die Soloselbstständigen, die parallel zur Absicherung auch eine Teilzeittätigkeit ausüben, fallen komplett durch das Raster.!!! Bsp. Teilzeittätigkeit deckt 51 % ab und die Selbstständigkeit 49 %, es besteht kein Anspruch auf Überbrückungshilfe! Doch wie sollen die 49 %, die immerhin die Hälfte es Einkommens ausmachen ausgeglichen werden????? Diese nicht wenigen Soloselbstständigen sind bisher komplett unbeachtet geblieben und müssen gucken wie sie nun mit 50% weniger der Einnahmen alleine über die Runden kommen sollen. Hatz4 zu beantragen ist unwürdig und benachteiligt diese Soloselbstständigen unverhältnismäßig. Da wird man dann jetzt auch noch bestraft, dass man dafür vorher immer Sorge getragen hat bei "kurzen", ganz normal auftretenden Einnahmeschwankungen" nicht den Staat um Hilfe bitten zu müssen! Ich habe eine kleine Reiseagentur und habe seit Februar keine Buchungen, auch für 2021 ist noch nichts in Sicht. Ich muss eher sogar 100% wieder auszahlen bei Stornierungen, obwohl ich bereits dafür Arbeitszeit geleistet habe und die sehr teuren Reiseveranstalterversicherungen zu zahlen hatte. Wie lange soll man so etwas finanziell durchhalten, wenn es vom Staat für diese Soloselbstständigen keine finanzielle Hilfe gibt? Hier müssen diese Soloselbstständigen denjenigen gleichgestellt werden, die parallel keine TZ-Tätigkeit haben und ebenso für die fehlenden Einnahmen eine Überbrückungshilfe bekommen!

Bitte wähle einen aussagekräftigen Titel für deinen Vorschlag
Bitte beschreibe deinen Vorschlag so kurz wie möglich aber so ausführlich wie nötig. Fange mit dem Allgemeinen an und führe Details am Ende aus.
S.Bengtsson
  • 1 Abstimmender
  • 1 von bisher 12061 Stimmen erhalten
  • Platz 49 von 192
  • Letzte Stimme vergeben 30.10.2020

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