Ist das überhaupt rechtens? Ich habe folgendes Schreiben von einem Auftraggeber bekommen.
Ab 01.01.2018 müssen unsere Honorardozenten bei ihrer Rechnungsstellung grundsätzlich ihren Bescheid (Kopie) des Statusfeststellungsverfahrens mit einreichen. Dozenten, bei denen das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, sollen das aktuelle Schreiben der DRV mit vorlegen.
Ohne diese Unterlage, werden keine Rechnungen mehr beglichen.
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