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Statusfestellung oder keine Rechnung wird beglichen.

Ist das überhaupt rechtens? Ich habe folgendes Schreiben von einem Auftraggeber bekommen.
Ab 01.01.2018 müssen unsere Honorardozenten bei ihrer Rechnungsstellung grundsätzlich ihren Bescheid (Kopie) des Statusfeststellungsverfahrens mit einreichen. Dozenten, bei denen das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, sollen das aktuelle Schreiben der DRV mit vorlegen.

Ohne diese Unterlage, werden keine Rechnungen mehr beglichen.

Bitte wähle einen aussagekräftigen Titel für deinen Vorschlag
Bitte beschreibe deinen Vorschlag so kurz wie möglich aber so ausführlich wie nötig. Fange mit dem Allgemeinen an und führe Details am Ende aus.
Jürgen Ries
  • 1 Abstimmender
  • 1 von bisher 12061 Stimmen erhalten
  • Platz 49 von 192
  • Letzte Stimme vergeben 04.01.2018

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