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Verbesserung des Ansehens der Berufsgruppe / gegen die Diskriminierung der Berufsgruppe

Als Selbständiger, Freiberufler und Kleinunternehmer kämpft man zunehmend mit großen bürokratischen Strukturen. Krankenkassen, GEZ, IHK, Unfallkassen, alle sind mit Mitarbeitern gut ausgestattet und fordern zunehmend Unterlagen, Abfragen, Stellungnahmen, senden Fragebögen, mahnen diese dann kurzfristig an - meist unter Androhung von Zwangsabgaben oder anderen Sanktionen. Als Kleinselbständiger muss man diese "Dienstleistungen" oft selbst oder über eine bezahlte Kraft leisten. Das steht jedoch häufig in keiner Relation zur wirtschaftlichen Kraft des eigenen Unternehmens.
Wertvolle Ressourcen werden gebunden, die dann wiederum fehlen, um das Kerngeschäft zu betreiben. Das "öffentliche" Bild des Selbständigen wird durch Aussagen befeuert, dass dem Staat durch fehlende Betriebsprüfungen Millionen verloren gingen. Diese Aussage unterstellt zum einen, dass Selbständige in Steuerfragen falsche Angaben machen und nimmt zum anderen an, dass jeder Selbständige sehr viel verdient. Ersteres ist eine öffentliche Diskriminierung der Berufsgruppe (Straftatunterstellung) und letzteres stimmt doch schon lange nicht mehr. Viele Selbständige arbeiten weit unter dem Mindestlohn, haften mit privatem Vermögen für betriebliche Verluste, übernehmen Verantwortung für sich, Mitarbeiter und Kunden. Dieses Bild sollte in der Öffentlichkeit viel mehr gefördert werden. Die Diskriminierung durch Gesetze (Mindesbeitragsbemessungsgrenze, Rentenpflicht etc.) sollte beendet werden. Was unterscheidet denn einen Selbständigen mit einem Monatsumsatz von 1000 Euro von einem Arbeitnehmer mit 1000 Euro Gehalt? Warum wird hier mit zweierlei Maß gemessen? Warum bezahlt der Freiberufler GEZ zu Hause und im Büro? Er ist doch nur eine Person. Warum steht in einer Tageszeitung, dass durch fehlende Prüfung von Selbständigen Millionen verloren gingen? Was sagt das über das Bild, das von den Selbständigen entworfen wird? Das Antidiskriminierungsgesetz besagt, dass niemand Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität erfahren darf. Warum gilt dies nicht auch für die Wahl der beruflichen Existenz?

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  • Letzte Stimme vergeben 18.11.2013

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