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Verluste müssen bei der Beitragsbemessung für die Krankenversicherung mitberücksichtigt werden

Bei der Beitragsbemessung für die Krankenversicherung werden die Einkünfte, aber nicht die Verluste herangezogen: Bei Einkünften aus selbständiger Arbeit werden Verluste auf 0 gesetzt statt mit anderen Einkünften verrechnet, bei der Verwendung von Einkünften aus Kapitalvermögen findet keine vorherige Verrechnung von Verlustvorträgen statt. Wieso werden Verluste, die zwingend für die Bewertung von Einkünften dazugehören, nicht berücksichtigt? Gibt es dafür einen anderen Grund als eine weitere Chance für höhere Beiträge?

Bitte wähle einen aussagekräftigen Titel für deinen Vorschlag
Bitte beschreibe deinen Vorschlag so kurz wie möglich aber so ausführlich wie nötig. Fange mit dem Allgemeinen an und führe Details am Ende aus.
Karl Dahmen
  • 1 Abstimmender
  • 3 von bisher 12061 Stimmen erhalten
  • Platz 47 von 192
  • Letzte Stimme vergeben 18.06.2018

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