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Was muss ICH als Auftragnehmer zurück-bzw. nachzahlen, wenn ich behördlich als Scheinselbständig eingestuft werde ?

Kalkulationsbeispiel wäre gut...hab ich mehr Nachteile oder kann ich am Ende gar richtig gewinnen durch diese Einstufung ?
Als Auftragnehmer kann ich das ja auch provozieren...(:-)
Werden dann automatisch alle MA des Auftraggebers bzw. er selbst komplett geprüft oder gibt man sich mit mir zufrieden ?
Gibt es anschließend eine Pflicht zur Weiterbeschäftigung ?

Bitte wähle einen aussagekräftigen Titel für deinen Vorschlag
Bitte beschreibe deinen Vorschlag so kurz wie möglich aber so ausführlich wie nötig. Fange mit dem Allgemeinen an und führe Details am Ende aus.
Roman Forberg
  • 1 Abstimmender
  • 1 von bisher 12061 Stimmen erhalten
  • Platz 49 von 192
  • Letzte Stimme vergeben 13.10.2018

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