In beiden Fällen wird vom Fiskus eine Veräußerung angenommen, dessen Gewinn versteuert werden soll, obwohl er gar nicht gemacht wurde!
Gilt bereits für die einfachsten Kapitalgesellschaften mit Rechtsformen wie UG, GmbH, Limited. Für alle Selbständigen mit kleinen oder großen gewerblichen Unternehmungen wurde die Wegzugbesteuerung noch einmal deutlich verschärft
Das betrifft z.B. auch Einzelunternehmer, die innerhalb der EU umziehen wollen, oder innerhalb der EU die Rentenezit im Ausland verbringen möchte.
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