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Kleinunternehmerregelung beantragt

Als Kleinunternehmer muss man dauerhaft keine E-Rechnungen stellen, vgl. www.vgsd.de­/beitrag-p­…ink/67546.. Da ich als nebenberuflich Selbstständiger unterhalb der Umsatzgrenze von 25.000 Euro pro Kalenderjahr liege, habe ich mit Wirkung zum 1.1.25 das entsprechende Kleinunternehmerprivileg nach §19 UStG beantragt, was mir auch umgehend bestätigt wurde. Vermutlich ist ein solcher Antrag auch noch rückwirkend zum Jahresanfang möglich, wenn man schreibt, dass man dieses Jahr noch keine Rechnung gestellt hat.
Zum Empfang und zur rechtssicheren Archivierung von E-Rechnungen bin ich auch als Kleinunternehmer verpflichtet. Negative Konsequenzen kann das aber vor allem haben, wenn man sich Vorsteuer erstatten lässt und die zugrundeliegende E-Rechnung nicht anerkannt wird.
Als Kleinunternehmer bin ich aber ohnehin von der Umsatzsteuer befreit, kann im Gegenzug auch keine Vorsteuer geltend machen. Außerdem verhält es sich in meiner Branche so, dass ich pauschal einen bestimmten Teil meines Umsatzes als Betriebsausgabe geltend machen kann. Ich muss also die Betriebsausgaben und somit die Eingangsrechnungen gar nicht im Einzelnen nachweisen, da sie für die Höhe der Betriebsausgaben unerheblich sind. Eine Prüfung der einzelnen Rechnungen ist also extrem unwahrscheinlich.
Theoretisch denkbar ist, dass ein sehr kritischer Prüfer meine Buchhaltung als Ganzes verwirft, weil ich die E-Rechnungen nicht rechtssicher archiviert habe. Dazu müsste er sie aber erst mal anschauen. Und bei der Bemessung der Einnahmen und pauschalen Betriebsausgaben kommt es ja bei mir nur auf die Ausgangsrechnungen an. Und die darf ich ja als Kleinunternehmer dauerhaft in Papierform versenden...
Trotzdem achte ich natürlich darauf, dass ich ansonsten alles ganz korrekt mache. Es ist halt nur so, dass sich bei dem geringen Umsatz eine Buchhaltungs-Software und vor allem eine Archivierungs-Software nicht lohnt.
Bin gespannt, was andere von euch zu meiner Strategie sagen.

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Kleinunternehmerin
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  • Letzte Stimme vergeben 09.01.2025

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