Noch prüfen die meisten Buchhaltungsprogramme nicht automatisch jede eingehende E-Rechnung auf Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben. Das Fehlen von Pflichtangaben, die für den Vorsteuerabzug erforderlich sind, können jedoch negative steuerliche Konsequenzen für dich haben: Bei einer teuren Anschaffung wie einem Auto kann es um viele tausend Euro Umsatzsteuer gehen, die nicht vom Finanzamt erstattet werden.
Deswegen kann sich bei Eingangsrechnungen, die einen vergleichsweise hohe Ausgabe darstellen, die Validierung der E-Rechnung lohnen, sofern du vorsteuerabzugsberechtigt bist. Dazu kannst du z.B. den kostenlose Service von portinvoice www.portinvoice.com nutzen. Unter www.vgsd.de/beitrag-p…link/66550 findest du weitere Validierungstools.
Der resultierende Prüfbericht verrät dir, an welcher Stelle das Validierungs-Tool eine Unstimmigkeit erkannt hat und ermöglicht es dir, bei dem Lieferanten eine Rechnungskorrektur anzufordern.
Wenn die E-Rechnung korrekt ist, speicherst du den Prüfbericht am besten als PDF oder lädst ihn zusammen mit deiner Rechnung in dein Buchhaltungsprogramm hoch.
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