Annette Widmann-Mauz (CDU), Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, will das Versicherungsvertragsgesetz anpassen und zukünftig allen Frauen eine dem Mutterschaftsgeld ähnliche Leistung gewähren.
Vom Mutterschaftsgeld profitieren derzeit Frauen in Angestelltenverhältnissen und in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherte Selbstständige. Passend zu geplanten Änderungen beim Mutterschutzgesetz sollen nun auch privat versicherte Selbstständige hiervon profitieren können.
Frauen in Babyphase haben häufig noch keine ausreichenden Rücklagen gebildet
Frauen, die schon lange und erfolgreich selbstständig tätig sind, haben in der Regel ausreichende Rücklagen für diese besondere Zeit gebildet. Das trifft jedoch typischerweise für Frauen in der Familienaufbauphase noch nicht zu. Sie sind aber von Überforderung und Gefahren für sich und ihr Baby am Arbeitsplatz nicht weniger betroffen.
Unsichere Auftragslagen können zudem selbstständige Frauen in der Schwangerschaft und nach einer Geburt in finanzielle Notlagen bringen.
Jetzt mitzeichnen: Mit unserer Petition setzen wir uns für faire Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ein. Es ist nicht einzusehen, dass Selbstständige deutlich mehr zahlen als Arbeitgeber und -nehmer zusammen. Eine Gesetzesverschärfung zum 1.1.18 macht eine Reform noch dringlicher.
Unterstützung für das Vorhaben der Staatssekretärin
Das Vorhaben wird u.a. von der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf) unterstützt, also dem familienpolitischen Dachverband in der Evangelischen Kirche in Deutschland: „Die eaf unterstützt daher das Vorhaben, das Mutterschaftsgeld allen Frauen in möglichst naher Zukunft zu gewähren. Das ist die richtige Antwort auf eine veränderte Arbeitswelt mit vermehrt selbstständigen Frauen. Nicht zuletzt ist es auch eine Antwort auf ein finanzielles Risiko, das ausschließlich Frauen haben“, sagt Christel Riemann-Hanewinckel, Präsidentin der eaf, in diesem Zusammenhang.
Position des VGSD
Selbstverständlich unterstützen wir auch seitens des VGSD dieses Vorhaben. Wir berichten über das Thema, wenn uns weitere Informationen vorliegen.
Allerdings wollen wir bei dieser Gelegenheit auch darauf hinweisen, dass in anderen Bereichen das Gesundheitsministerium Probleme ungelöst lässt: Für selbstständige Hebammen ist aufgrund einer veränderten Urteilspraxis der Gerichte die Berufshaftpflicht unerschwinglich geworden (Größenordnung: 5.000 Euro pro Jahr). Gleichzeitig zahlen die Krankenkasse aber im Vergleich zu einer Krankenhausgeburt extrem niedrige Vergütungen.
Leidtragende sind die Hebammen, von denen viele ihren Beruf aufgeben müssen. Zugleich sind aber auch Eltern betroffen, die ihr Kind zuhause auf die Welt bringen wollen. Folge ist eine Zunahme der Geburten im Krankenhaus und dort - ebenfalls aufrund der hohen Haftungsrisiken bei natürlichen Geburten - eine extrem hohe Quote von Kaiserschnitten. Zugleich werden die Krankenhäuser bzw. Geburtenabteilungen ausgedünnt, so dass es oft keine wohnortnahe Versorgung mehr gibt.
Liebes Gesundheitsministerium, auch hier erhoffen wir uns eine Lösung!
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