Ihr habt es vielleicht schon in unserer Presseschau gelesen: Am Donnerstag hat das Arbeitsminsiterium den Medien einen neuen Entwurf des „Werkvertragsgesetzes“ zugespielt. Bereits donnerstag abend erschienen erste Berichte dazu unter Titeln wie „Nahles entschärft Gesetz zu Zeitarbeit und Werkverträgen“. Wichtigste Änderung: Der Katalog aus acht Negativkriterien ist vom Tisch.
- In einem eigenen Beitrag haben wir das Gesetz unter die Lupe genommen.
- Unsere vier Forderungen für mehr Rechtssicherheit.
Wie bewertet der VGSD die Neuregelung?
Es ist ein Riesenerfolg für den VGSD und die anderen Organisationen, mit denen wir zusammenarbeiten, dass wir den geplanten praxisfremden Kriterienkatalog stoppen und damit eine weitere Erhöhung der Rechtsunsicherheit verhindern konnten. Damit haben wir bewiesen, dass man mit uns Selbstständigen nicht alles machen kann, dass wir uns solidarisieren, Bündnisse schließen und effektive Kampagnen organisieren können. Das damit gewonnene Momentum müssen wir nun nutzen, um eine Verbesserung der Lage zu erreichen, statt nur eine Verschlimmerung abgewendet zu haben. Zudem ist das Gesetz noch lange nicht unter Dach und Fach. Das ist mit Chancen, aber auch Gefahren verbunden.
Das schlimmste verhindert, jetzt geht es um das Erreichen von Verbesserungen
Wir sind jetzt wieder an dem Punkt, an dem wir vor Bekanntwerden des ersten Gesetzesentwurfs im November letzten Jahres standen und der auch das Thema unserer Petition mit inzwischen fast 21.000 Mitzeichnern ist: Durch die veränderte Entscheidungspraxis der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hat die Rechtsunsicherheit seit 2009 immer weiter zugenommen. Jedes zweite freiwillig eingeleitete Statusfeststellungsverfahren wird inzwischen auf „scheinselbstständig“ entschieden. Der missglückte erste Referentenentwurf des Arbeitsministeriums hat die Unsicherheit in den letzten Monaten noch angeschürt.
ver.di droht mit Flut von Einzelverfahren und -prozessen
Die Deutsche Rentenversicherung wird durch das neue Gesetz in ihrer Praxis nicht so stark befeuert wie befürchtet - aber auch in keiner Weise gebremst. Sie kann weiterhin Branche für Branche durchgehen und Selbstständigen eine Scheinselbstständigkeit unterstellen - was dann zum Verlust ihrer Aufträge führt.
Unsere Befürchtung: Andrea Nahles könnte auf eine solche Eskalationsstrategie setzen. Die Arbeitsminsiterin war sicher alles andere als erfreut, dass sie ihren ursprünglichen Gesetzesentwurf nicht durchbringen konnte. Und es klingt nach einer Drohung, wenn ver.di auf seiner Facebook –Seite schreibt: „Die Wirtschaftslobby ... wird schon bald unter der selbst verursachten Regelungslücke und damit unter einer Flut von Einzelverfahren und –prozessen leiden.“
Andererseits gibt es auch Gewerkschaften wie die IG Metall und IG Bergbau, Chemie und Energie (IG BCE), die gefordert haben, der von ihnen mit ausgehandelten Kompromiss solle nun zügig umgesetzt werden. Die IG BCE hatte auch schon zuvor versöhnlichere Signale gesendet. Alle Betroffenen benötigten schließlich Planungssicherheit.
Dafür kämpfen, dass wieder Sicherheit in den Markt kommt
Wir würden uns wünschen, dass Andrea Nahles den zwischen Arbeitgebern und -nehmern erreichten Kompromiss akzeptiert und nun konstruktiv daran arbeitet, den entstandenen Schaden zu beseitigen und die Unsicherheit aus dem Markt zu nehmen. Schon kleine Schritte wie ein klares Bekenntnis zu mehr Rechtssicherheit für Selbstständige im Gesetzesentwurf könnte hier hilfreich sein.
Das passiert allerdings nicht von allein. Wir dürfen uns nicht zurücklehnen, sondern müssen jetzt erst recht dafür kämpfen, dass künftig wieder Klarheit und Rechtssicherheit bei der Zusammenarbeit von Auftraggebern und –nehmer herrschen.
Die nächste Gelegenheit dazu ist der Aktionstag „Experten-Stillstand“ am Mittwoch. Am besten gleich mitmachen!
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