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Neue Formen der Arbeit Was sind „Zero hour contracts“?

Zurzeit wird viel über neue Formen der Arbeit gesprochen – manche bieten für Arbeit- bzw. Auftragnehmer neue Chancen, andere laufen eher auf eine Ausbeutung hinaus. Kennen sollte man sie in jedem Fall, um an der politischen Diskussion teilnehmen zu können. Wir haben uns vorgenommen, in loser Folge jeweils eine neue Arbeits- bzw. Vertragsform zu erklären.

Eher ins Lager der ausbeuterischen Praktiken fallen die „Zero hour contracts“, die in Großbritannien schon längere Zeit üblich sind – McDonalds beschäftigt dort 90 Prozent seiner Mitarbeiter mit solchen Verträgen, wie die FAZ in einem lesenwerten Artikel berichtet.

Bei solchen Null-Stunden-Arbeitsverträgen gibt es Arbeit nur auf Ab- bzw. Anruf. Das kann bedeuten, dass man wegen zwei Stunden, die zum Mindestlohn von umgerechnet 7,90 Euro bezahlt werden, quer durch die Stadt unterwegs ist. Die betroffenen Arbeitnehmer trauten sich kaum mit Journalisten zu sprechen – aus Angst davor, dann keine oder weniger Stunden zu erhalten. Statt einer längerfristigen Schichtplanung würden die Mitarbeiter oft erst am Einsatztag verständigt.

1,4 Millionen Abrufarbeiter in Großbritannien

Laut FAZ sind solche Arbeitsverhältnisse in Großbritannien nicht nur in Gastronomie und Einzelhandel, Tourismus- und Lebensmittelindustrie, bei Pflegepersonal und sogar Uni-Dozenten üblich. Auf Basis einer Befragung von 5.000 britischen Arbeitgebern schätzt das britische Statistikamt, dass es insgesamt 1,4 Millionen solcher Arbeitsverträge gibt.

Verbreitet sind diese Jobs vor allem bei Studenten, Müttern und Rentnern als Zusatzverdienst. Umfragen zufolge seien sie mit den flexiblen Arbeitsverträgen durchaus zufrieden. Aber nicht jeder nimmt freiwillig eine solche Tätigkeit auf: Arbeitslosen, die dies verweigern, wird die Unterstützung gekürzt. Aus unserer Sicht besonders problematisch: In Großbritannien sind bislang sogar Exklusivitätsklauseln zulässig, die den Arbeitnehmern verbieten, trotz fehlender Auslastungsgarantie andere Arbeit anzunehmen.

Wären „Zero hour contracts“ auch in Deutschland möglich?

Null-Stunden-Arbeitsverträge sind letztlich Teilzeitarbeit und in § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetze als „Arbeit auf Abruf“ geregelt.

Dort heißt es, dass eine bestimmte Dauer der täglichen bzw. wöchentlichen Arbeitszeit vereinbart werden muss:

  • Fehlt – wie bei einem Null-Stunden-Vertrag – eine Angabe zur täglichen Arbeitszeit gelten drei Stunden,
  • fehlt eine wöchentliche Arbeitszeit, gilt eine von zehn Stunden als vereinbart.

Außerdem muss der Arbeitgeber die Arbeitszeiten mindestens vier Tage im Voraus mitteilen, ansonsten ist der Arbeitnehmer nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet.

Handelt es sich überhaupt um einen Arbeitsvertrag oder um selbstständige Arbeit?

Laut Wikipedia handle es sich um einen Dienstvertrag im engeren Sinne und damit um eine selbstständige Tätigkeit, wenn der Dienstverpflichtete weisungsfrei, also u.a. berechtigt ist, im Einzelfall die Dienstleistung trotz Anforderung abzulehnen. Besteht ein solches Ablehnungsrecht nicht, so sei der Vertrag als Arbeitsvertrag einzuordnen. Ob die Deutschen Rentenversicherung (DRV) das auch so abgrenzen würde? Wir vermuten, dass sie den Begriff der abhängigen Beschäftigung deutlich weiter auslegen würde als der Wikipedia-Autor.

Wie steht der VGSD zu solchen Vertragsverhältnissen?

Für Selbstständige ist es ganz normal „auf Abruf“ zu arbeiten – wir freuen uns über jeden fair bezahlten Auftrag. Hier liegt allerdings der Unterschied: Wenn der Auftragnehmer das Auslastungsrisiko übernimmt und tatsächlich keinerlei „Mindestabnahme“ garantiert ist, sollte er neben dem Arbeitslohn und den Kosten für die soziale Absicherung eine entsprechende Risikoprämie erhalten – das ist in den beschriebenen Fällen offensichtlich nicht der Fall.

Der Auftraggeber sollte sich zudem im eigenen Interesse um eine frühzeitige Einsatzplanung bemühen, weil er ansonsten riskiert, dass der Selbstständige schon einen anderen Auftrag angenommen hat. Denn dem kurzfristigen Anbieten von Aufträgen sollte immer das Recht gegenüberstehen, diese Aufträge auch abzulehnen, z.B. weil man schon andere angenommen hat.

Was ist Eure Meinung zu den „Zero hour contracts“? – Nutzt die Kommentarfunktion unten und sagt uns, was ihr davon haltet.

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