VGSD-Pressemitteilung vom 23.06.2020
Mit prominenter Hilfe haben es die Solo-Selbstständigen geschafft: Die Bestseller-Autorin Nina George, der Thriller-Papst Sebastian Fitzek, die Schlagfertigkeitsqueen Nicole Staudinger und weitere Prominente verhalfen der Bundestagspetition der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) allein am Montag zu fast 10.000 zusätzlichen Mitzeichnern.
Die Petition, die eine Verlängerung und großzügigere Ausgestaltung der Soforthilfen für Selbstständige sowie bürokratie- und belastungsarme Jahre zum Wiederaufbau ihres Geschäfts fordert, hat damit nun deutlich über 50.000 Unterstützer.
Ab dieser Schwelle muss der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sich in einer öffentlichen Anhörung mit den Forderungen der Verbände auseinandersetzen. Bisher gibt es nur 41 andere Bundestagspetitionen, die diese Größenordnung erreicht haben.
"Unser Ziel ist, bis zum Ende der Mitzeichnungsfrist am Donnerstagabend (25.06.) noch einmal deutlich zuzulegen. Wir wollen der Regierung zeigen, dass wir viele sind und sie unsere berechtigten Anliegen nicht länger ignorieren kann" sagt Andreas Lutz, Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft und Vorstandsvorsitzender des Verbands der Gründer und Selbstständigen (VGSD). "Durch die Untätigkeit der Regierung stehen viele Selbstständige vor dem Aus. Dadurch ist nicht zuletzt auch die Vielfalt in unseren Städten und in unserem kulturellen Leben bedroht."
Hilfen kommen bei Solo-Selbstständigen nicht an
Im Rahmen des Konjunkturpakets sind die bisherigen Soforthilfen für Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern entgegen der ursprünglichen Planung nicht verlängert worden. Bereits Ende Mai sind sie ausgelaufen. Schon zuvor konnten die Soforthilfen in den meisten Bundesländern nur zur Deckung fixer betrieblicher Kosten herangezogen werden. Diese sind bei Solo-Selbstständigen typischerweise gering.
Hauptkostenblöcke der Solo-Selbstständigen sind ihre Krankenversicherung, private Miete und Lebenshaltungskosten. Hierfür werden die von hohen Umsatzeinbußen Betroffenen auf Hartz IV verwiesen. De facto erhalten sie aber in der großen Mehrzahl der Fälle keine Grundsicherung, weil sie aufgrund ihrer Altersvorsorge oberhalb der dafür geltenden Vermögensgrenzen liegen. Auch wenn sie sich schließlich freiwillig arbeitslosenversichert haben, erhalten Selbstständige im Gegensatz zu Angestellten kein Kurzarbeitergeld. Der Bezug von Arbeitslosengeld 1 aber schließt die hauptberufliche Selbstständigkeit aus.
Aufgrund der Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung können noch immer viele Solo-Selbstständige nicht ihrem Beruf nachgehen. Viele rechnen erst im nächsten Jahr mit einer Besserung. Je nach Branche rechnen 13 Prozent (Lektorat, IT, Finanzdienstleistungen) bis 49 Prozent (Gastronomie) damit, in den nächsten 12 Monaten ihre Selbstständigkeit aufgeben zu müssen (vgsd.de/zew-studie).
Link zur Petition: https://vgsd.de/pet
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