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Update Rückzahlungspflicht und Erlass von Corona-Hilfen in Bayern Längere Fristen für Selbstständige

(Update vom 19.06.23) Das bayerische Wirtschaftsministerium hat nach langem Hin und Her alle Fristen bis zum 31.12. verlängert.

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger rechtfertigt sich auf dem IHK Selbstständigentag für die Kehrtwende bei den Soforthilfe-Rückzahlungen

Diese gute Nachricht ging im Üblichen Nachrichtenrauschen und Wahlgeplänkel fast unter: Selbstständige, die noch immer nicht wissen, ob sie die erhaltenen Corona-Hilfen zurückzahlen müssen, bekommen nun zumindest mehr Zeit, um sich zu informieren. Das bayerische Wirtschaftsministerium hat vor Kurzem die Fristen für die Rückzahlung, die Rückmeldung, die Ratenzahlung und gegebenenfalls den Erlass der Hilfen bis Ende des Jahres verlängert. 

Vorausgegangen war ein langes Hin und Her des Ministeriums, das nur sehr zögerlich seinen eigenen Versprechungen nachkam (siehe Update vom 05.06.23). Vor allem taten sich die Beamten schwer, rechtzeitig die Online-Maske für die Beantragung der Ratenzahlungen bzw. zum Erlass der Corona-Hilfen bereitzustellen. Das dürfte auch mit den bayerischen Landtagswahlen zusammenhängen, die bekanntlich immer näherrücken.

Die bayerische FDP-Fraktion fordert derweil, die Rückzahlungspflicht der Corona-Hilfen so lange auszusetzen, bis die Gerichte die noch laufenden Verfahren abgeschlossen hätten und Rechtssicherheit besteht. "Es ist inakzeptabel, dass die bayerische Wirtschaft für politische Spielchen herhalten muss", sagt der wirtschaftspolitische Sprecher Albert Duin. "Die bayerische Staatsregierung sollte eine gerechte Lösung für alle Beteiligten finden." Der VGSD wird darauf pochen, dass die Politiker sich auch nach der Wahl an ihre aktuell eher großzügige Linie erinnern.

Update, 05.06.2023

Erlass von Corona-Hilfen in Bayern: Wirtschaftsministerium arbeitet noch immer an der Umsetzung

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Mitte April hat Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) einen Erlass der Corona-Soforthilfen für Selbstständige unter bestimmten Voraussetzungen versprochen. Wie das genau funktionieren soll, ist aber weiterhin unklar. Immerhin: Bis Anfang Juli soll zumindest die Online-Maske für die Anträge verfügbar sein. 

Wer Fragen zu den Corona-Hilfen in Bayern hat, wird vom bayerischen Wirtschaftsministerium immer wieder auf diese Website verwiesen: Dort seien alle nötigen Informationen und ein FAQ. Das FAQ ist jedoch nicht auf dem neuesten Stand – und viele Fragen werden erst gar nicht behandelt. 

Tatsächlich hinkt die Website seit Wochen ihren eigenen Versprechungen hinterher: Zum Beispiel können erst seit diesem Montag Ratenzahlungen für die Zurückzahlung der Corona-Hilfen beantragt werden. Die Anträge müssen bis Ende Juni gestellt werden, sonst ist es zu spät. Angesichts dieses sehr engen Zeitfensters prüft das Ministerium gerade eine Verlängerung der Rückmeldefrist, erklärt uns eine Sprecherin. 

Der Online-Zugang? Steht im Brief vom November

Die Anträge werden im Übrigen über eine Online-Maske eingereicht. Wer den Zugang im Portal auf der Website des Ministeriums sucht, verdaddelt allerdings seine Zeit: Der Zugangslink hierzu ist ausschließlich im Erinnerungsschreiben aus dem November 2022 enthalten. Dieser Zugangslink wird auch für die Antragsstellung auf Erlass der Corona-Rückzahlungen benötigt. "Aus technischen Gründen ist das aber erst ab Anfang Juli möglich", heißt es aus dem Ministerium. 

Auf Antworten zu unserem ausführlichen Fragenkatalog (siehe unten) werden wir leider – trotz ständiger Nachfragen - vertröstet. Noch immer ist zum Beispiel unklar, wie die vagen Versprechungen auszulegen sind – und wer über die Anträge entscheidet. Wir bleiben für euch am Thema dran.

Beitrag, 21.04.2023

Rückzahlung von Corona-Soforthilfen: Aiwanger gibt nach, wir fragen nach

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In Bayern soll es Ausnahmen bei der Rückzahlung von Corona-Soforthilfen geben: Wenn eine Rückzahlung die Existenz bedroht, soll ein Erlass möglich sein. Doch in der Ankündigung bleibt vieles unklar. Wir schicken deshalb einen Fragenkatalog ans Ministerium.

Das Hin und Her um die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen geht weiter. Zunächst war Bayern das Bundesland, das sich betont großzügig gab: Im Februar 2021 kündigte das Bayerische Wirtschaftsministerium an, kein allgemeines Rückmeldeverfahren für die ausgezahlten Corona-Soforthilfen durchzuführen. In weiser Voraussicht sicherte der VGSD damals ein PDF des Hinweises aus dem Haus von Hubert Aiwanger (abrufbar am Ende des verlinkten Artikels). Denn Ende Dezember 2022 war davon keine Rede mehr: Offenbar auf Druck des Bundes überraschte Bayern seine Soforthilfe-Empfänger mit einer Aufforderung, ihre bei der Antragstellung gemachten Prognosen zu überprüfen und eventuell zu viel erhaltenes Geld zurückzuzahlen.

Beim IHK Selbstständigentag im Februar, an dem auch VGSD-Vorstand Andreas Lutz teilnahm, war Aiwanger denn auch gehörig unter Druck. Der Wirtschaftsminister ging ausführlich auf das Chaos rund um die Corona-Hilfen ein, sprach von einem "Massaker an Selbstständigen", das die Politik begangen habe, und schob die Schuld teilweise auf die Bundesregierung.

"Wir wollen die Spielräume maximal ausschöpfen"

Schon damals verwies Aiwanger auf die Ratenzahlungen, mit denen Schwierigkeiten bei der Rückzahlung abgemildert werden sollen. Nun gibt Aiwanger dem Druck offenbar nach und geht weiter: In einer Pressemitteilung vom 18. April kündigte das Wirtschaftsministerium Ausnahmen bei der Rückzahlung von Corona-Soforthilfen an. "Niemand soll durch die Rückzahlung zu viel gezahlter Hilfen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten", lässt sich Aiwanger zitieren. Die "Lösung" für den "Fall der Existenzgefährdung": "Wer als Alleinstehender bis zu 25.000 bzw. ansonsten 30.000 Euro nach Steuern verdient, wird nichts zurückzahlen müssen. Wir wollen damit die Spielräume, die wir juristisch sehen, maximal ausschöpfen."

Der Erlass soll grundsätzlich immer dann möglich sein, wenn eine Rückzahlung die Existenz bedrohe. Grobe Faustregel dafür sei ein Betriebsergebnis nach Steuern unter 25.000 Euro oder unter 30.000 Euro, wenn Unterhaltspflichten bestehen. Die Existenzgefährdung soll vermutet werden, wenn Jahresüberschuss, weitere Einkünfte und Betriebsvermögen nicht ausreichen, um eine Rückzahlung von 5.000 Euro pro Jahr zu leisten.

Inhabergeführte Unternehmen und Solo-Selbstständige könnten den individuellen Pfändungsbeitrag und den pfändungsfreien Beitrag zur Altersvorsorge geltend machen. Einkünfte von Ehegatten würden nur berücksichtigt, wenn sie über 30.000 Euro hinausgehen. Löhne und Mietzahlung könnten vom liquiden Betriebsvermögen abgezogen werden. 

Vieles bleibt vage - wir haken bereits nach

Die Pressemitteilung ist an vielen Stellen wenig konkret. Es stellen sich deshalb Fragen, zum Beispiel: 

  • Wer ist für die Einzelfallprüfung zuständig und wann können Betroffene mit einer Entscheidung rechnen?
  • Auf welches Jahr beziehen sich die genannten Einkommensgrenzen?
  • Ist der Gewinn abzüglich Steuern gemeint? Oder das zu versteuernde Einkommen?

Wir haben heute einen ausführlichen Fragenkatalog an das bayerische Wirtschaftsministerium geschickt, und hoffen euch bis spätestens Ende nächster Woche weitere Informationen liefern zu können. 

Falls ihr selbst bereits Anfragen ans Ministerium gestellt habt, oder euch noch weitere Fragen stellt, hinterlasst uns gerne eine Nachricht in den Kommentaren. 

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