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Update Update Skandalöse Regelung beim Kranken- und Mutterschaftsgeld für Selbstständige / ARD sendet Bericht

(Update vom 30.05.18): Heute abend berichtete das ARD-Magazin plusminus gleich zweifach über VGSD-Themen. Für den Beitrag über Abmahnmissbrauch hatte die Redaktion die VGSD-Mitglieder Vera Dietrich, Claudia Kimich und Andreas Lutz interviewt.

plusminus berichtete heute Abend gleich über zwei VSGD-Themen

Für den nächsten Beitrag zum Thema Krankenversicherungsbeiträge hatten wir der ARD den Kontakt zu einer zweistelligen Zahl von Interviewpartnern hergestellt (siehe unten). Das Video könnt ihr euch auf der Website des Senders anschauen.

Zweistellige Zahl von Betroffenen hat sich bei uns gemeldet

Die unerwartete Kürzung des Krankengelds trifft Selbstständige in einer Situation, in der sie besonders wehrlos sind

(Update vom 16.05.18): Wir waren überrascht, wie viele unserer Mitglieder bei längerer Krankheit oder auch im Fall einer Schwangerschaft schon von der unten beschriebenen, u. E. skandalösen Regelung betroffen waren, obwohl dazu ja schon einige Faktoren zusammen kommen müssen:

Eine zweistellige Zahl von Betroffenen haben sich allein über den VGSD gemeldet und angeboten, ein TV-Interview zu geben. Über befreundete Verbände und Initiativen haben sich zahlreiche weitere Betroffene bei plusminus gemeldet, so dass wir die E-Mail-Adresse des Journalisten unten entfernt haben und darum bitten, ihm nicht mehr zu schreiben. Er kann nun aus einer Fülle von Beispielen schöpfen, die Dreharbeiten habe bereits begonnen.

Eure Reaktion zeigt, dass es viele Leidtragende gibt. Obwohl wir unten explizt dazu aufgerufen hatten, uns auch Gegenbeispiele von „kulanten“ Krankenversicherungen zu nennen, hatten wir dazu keine einzige Zuschrift erhalten. Alle Krankenversicherungen halten sich also offenbar an diese Regelung, selbst wenn sie sie selbst vielleicht kritisch sehen.

Wir danken allen, die uns bzw. dem TV-Journalisten geschrieben haben und versprechen euch, uns bereits im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum GKV-Versichertenentlastungsgesetz für eine Korrektur dieser Regelung einzusetzen. Wir haben dazu bereits mit ersten Gesundheitspolitikern Gespräche geführt und die Forderung auch in unsere Stellungnahme zum Gesetz aufgenommen und das Ministerium auf den dringenden Änderungsbedarf hingewiesen.

(Beitrag vom 14.05.18) Stell dir vor ,du bist als Selbstständige/r freiwillig krankenversichert mit Anspruch auf Krankengeld, erzielst aber nur 1.000 Euro Gewinn pro Monat, weil du in Teilzeit selbstständig bist oder es gerade geschäftlich sehr schlecht läuft (vielleicht weil du schon zuvor nicht ganz fit warst).

Und dann wirst du so schwer krank, dass du viele Wochen lang nicht arbeiten kannst.

Die ersten sechs Wochen musst du aus deinen Ersparnissen überbrücken, denn für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bist du (als dein Arbeitgeber) selbst verantwortlich.

Wenn dann ab der 7. Woche das Krankengeld gezahlt wird, so erhältst du es nur auf den tatsächlichen Verdienst (also auf 1.000 Euro), nicht auf die Mindestbemessungsgröße von 2.238,75 Euro, auf die du jahrelang die (Mindest-)Beiträge abgeführt hast. Daraus leitet sich ein Anspruch von ca. 700 Euro ab. So weit, so ungerecht.

Vom dürftigen Krankengeld werden Selbstständigen auf den nicht vereinnahmten Einkommensanteil Beiträge abgezogen

Wirklich skandalös finden wir, dass schwerkranken Selbstständigen in dieser Situation weiterhin Versicherungsbeiträge auf die Differenz zwischen 2.238,75 Euro und dem tatsächlichen Einkommen abgezogen wird. Begründung: Als Selbstständige schulden sie Beiträge in Höhe der Mindestbemessungsgröße. Erlassen werden ihnen diese nur auf den Teil des Einkommens, auf den sie Krankengeld erhalten (also auf 1.000 Euro).

Die Differenz beträgt im Beispielfall 1.238,75 Euro, die während der Krankheit zu zahlenden Beiträge (bei 18,5 % Gesamtbeitrag) 230 Euro. Von den 700 Euro Krankengeld bleiben also gerade einmal 470 Euro übrig.

Kaum ein Selbstständiger wird mit dieser Kürzung rechnen, sie trifft ihn in einer finanziell und emotional sehr schwierigen Situation.

Je weniger man verdient / Krankengeld bekommt, um so mehr wird einem abgezogen

Die Regelung ist absolut unverständlich: Je weniger man verdient (und um so weniger Krankengeld man also erhält), um so mehr wird einem zusätzlich abgezogen. Das kann doch so nicht gewollt sein, denkt man zwangsläufig!

Es ist aber geltendes Recht und vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (L 9 KR 404/14) bestätigt. Die Richter halten sich an den Buchstaben des Gesetzes. Die Krankenversicherungen haben gar keine Wahl, sie müssen entsprechend verfahren.

„plusminus“ sucht Betroffene – bitte gleich melden!

Der TV-Journalist Ingo Blank dreht dazu für das ARD-Magazin „plusminus“ einen Beitrag und sucht dringend Kontakt zu Selbstständigen, die Krankengeld erhalten haben und von der Kürzung betroffen waren. Bitte meldet euch kurzfristig unter [E-Mail-Adresse entfernt, siehe oben] bei ihm. Bitte gebt eure Kontaktdaten an, den Namen eurer Krankenversicherung und gerne ein, zwei Sätze zu eurem Fall. Er wird euch dann zeitnah zurückrufen.

Gerne könnt ihr uns in CC nehmen. Uns würde auch interessieren, falls ihr Krankengeld erhalten habt und euch – trotz Gewinn unter Mindestbemessungsgröße – keine Beiträge abgezogen wurden. Bitte gebt den Namen eurer Krankenversicherung an. Vielleicht hält sich doch nicht jede an diese u. E. unmenschliche Regelung.

VGSD verlangt Korrektur noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren

Wir haben den Missstand bereits letzte Woche in unserer Stellungnahme zum GKV-Versichertenentlastungsgesetz thematisiert und eine Korrektur noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren verlangt. Wir werden euch über die weitere Entwicklung des Themas informieren.

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