Das Gespräch fand in einem Konferenzraum gegenüber vom Ministerbüro statt. Neben Frau von der Leyen und Dr. Heinrich Kolb, dem rentenpolitischen Sprecher der FDP, war Johannes Vogel dabei, ein weiterer FDP-Bundestagsabgeordneter, der im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales vertreten ist. Das Treffen dauerte über eine Stunde. Wir waren – dank zahlreicher Unterstützer und nach einem durchgearbeiteten Wochenende – sehr gut vorbereitet und konnten alle wichtigen Argumente an der passenden Stelle anbringen. Unser Zweiergespann hat sich sehr bewährt.
Ich glaube, dass durch den Erfolg der Petiton eine Diskussionsbereitschaft entstanden ist, durch die schon vor dem Gespräch mit uns einiges in Bewegung gekommen ist:
Die Pflicht, eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, die für Ältere mit etwa 100 Euro pro Monat kalkuliert wurde, ist laut von der Leyen nun vom Tisch. Statt bisher von 350 bis 400 Euro spricht man deshalb nun von einer Größenordnung von 250 bis 300 Euro pro Monat zusätzlicher Beitragsbelastung. Das ist sicherlich ein wichtiger Fortschritt.
Man denkt nun auch sehr konkret über einkommensabhängige Beiträge für Selbstständige mit niedrigem Einkommen nach, alle anderen würden den höheren einkommensunabhängigen Beitrag zahlen. Eine zentrale Sorge in Bezug auf dasGesetzesvorhaben ist ja, dass hunderttausende ihre Selbstständigen aufgeben und Hartz IV beantragen müssen, weil sie zusätzlich zu den hohen Mindestbeiträgen bei Kranken- und Pflegeversicherung und den in den letzten Jahren vervierfachten Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung (insgesamt 415 Euro) nun auch noch Rentenversicherungsbeiträge in der Größenordnung von mindestens 250 Euro/Monat aufbringen müssen.
Wenn die Beiträge im unteren Bereich einkommensabhängig gestaltet würden, wäre dies ein großer Fortschritt. Allerdings würde auch eine zusätzliche prozentuale Belastung von 19,6 Prozent (aktueller Beitragssatz zur Rentenversicherung) eine ganz erhebliche Zusatzbelastung darstellen. Zur Höhe des Beitragssatzes und ob für diese Selbstständigen dann der Mindestbeitrag zur freiwilligen Rentenversicherung in Höhe von 78,40 Euro gilt, konnte man uns noch nichts sagen.
Geprüft wird auch ein Anerkennen von kapitalisierbarer Altersvorsorge (z.B. Aktien, Fonds und Immobilien). Wie man den bürokratischen Aufwand aller Nachweise und Prüfungen inkl. Ausnahmen und Sonderregelungen bewältigen bzw. wie man diese überhaupt organisieren will, ist jedoch noch völlig unklar.
Allen Einwänden in Hinblich auf die Fragwürdigkeit des Gesetzes als Ganzes, in Hinblick auf den enormen bürokratischen Aufwand und die Eingriffe in die Freiheitsrechte des Einzelnen hat die Ministerin jedoch eine Abfuhr erteilt. Für sie ist das Gesetz eine Frage des Wie und nicht des Ob. Obwohl sie dazu am liebsten gar nicht diskutieren wollte, haben wir unsere Bedenken sehr deutlich gemacht.
Bei aller Vorsicht sehen wir das Gespräch als erfolgreichen ersten Schritt. Von der Leyen hat klar zu verstehen gegeben, dass sie uns aufgrund der großen Zahl von Mitzeichnern als Gesprächspartner und Interessenvertreter ernst nimmt und hat uns zu zwei Folgeterminen eingeladen, die im Abstand von vier bis sechs Wochen stattfinden sollen. Wir haben auch um einen konkreten Ansprechpartner “auf Arbeitsebene” gebeten, diesen Wunsch hat sie mitgenommen und uns gebeten zunächst direkt mit ihr bzw. dem Ministerbüro zu kommunizieren.
Damit die Diskussionsbereitschaft im Ministerium anhält und zu greifbaren Ergebnissen führt, müssen wir weiter am Ball bleiben, zum Beispiel durch Briefe an Wahlkreisabgeordnete. Wir sind nur so stark, wie die Community, die hinter uns steht.
Betroffenen Gründern und Selbstständigen sowie Interessierten bietet die Facebook-Gruppe “Gemeinsam gegen Rentenpflicht für Selbstständige” Gelegenheit, sich tagesgenau zu informieren und aktiv zu engagieren.
In unserer XING-Gruppe “Gründer und Selbstständige” haben wir ebenfalls ein Forum zu diesem Thema gestartet, das zum Mitdiskutieren einlädt. Dort können Sie auch Fragen zu dem Gesetzesvorhaben stellen.
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