Drei Monate mehr Zeit bekommen alle, die ihre Steuererklärung 2020 noch nicht abgegeben haben - vorausgesetzt, sie lassen sie vom Steuerberater erledigen. Die Abgabefrist wurde praktisch in letzter Minute kurz vor dem bisherigen Stichtag, dem 31. Mai, verlängert. Fällig sind Belege und Formulare für das Jahr 2020 damit am 31. August 2022.
Ende Mai ist Schluss, sonst wird es teuer - das wussten alle, die gerade Belege aus dem Jahr 2020 für den Steuerberater vorbereitet haben. Doch ein Appell der Steuerberater hatte Erfolg: Mehr Zeit und einen verbindlichen Abgabeplan bis 2026 beschlossen Bundestag und Bundesrat vergangene Woche.
Drei Monate mehr Zeit mit Steuerberater
Wie der Verband der Steuerberater mitteilt, einigten sich Bundesrat und Bundestag am 19. Mai auf entsprechende Änderungen und schrieben sie in das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz (BT 20/1906). Danach bekommen alle Steuerpflichtigen für ihre aktuelle und künftigen Steuererklärungen mehr Zeit - wenn sie eine/n Steuerberater/in haben.
Diese Fristen gelten nun laut geplantem Gesetz und zugehörigem BMF-Schreiben:
Leider: Wer seine Steuererklärung via Software oder ganz ohne Hilfe macht, kommt nicht in den Genuss der Verlängerung. Hier mussten die Anträge und Belege für 2020 bereits am 31. Oktober 2021 beim Finanzamt eingegangen sein, für die 2021er Erklärung ist nur noch bis zum 31. Oktober 2022 Zeit.
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