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Technische Probleme bei Corona-Überbrückungshilfe nehmen kein Ende

Die Überbrückungshilfe ist die Fortsetzung der Soforthilfe und einer der größten Positionen des zweiten Konjunkturpaketes.

Nachdem die auf 50 Milliarden budgetierte Soforthilfe aufgrund restriktiver Vergabebedingungen nur zum Teil ausgeschöpft werden konnte, hatte man den Kreis der Antragsteller von Kleinstunternehmern (mit bis zu 10 Mitarbeitern) auf Mittelständler mit bis zu 249 Mitarbeitern erweitert, zugleich aber das zur Verfügung stehende Budget auf 25 Milliarden gekürzt.

Verzweifelte Selbstständige, überforderte Beamte und Steuerberater, die Zusatzschichten einlegen müssen

Weniger Geld für einen größeren Personenkreis? – Dies wurde durch noch restriktivere Bedingungen erreicht, u.a. dadurch, dass die Antragstellung nur über Steuerberater möglich ist. Allein schon durch die damit verbundenen hohen Kosten relativ zum förderfähigen Betrag wurde ein Großteil der Solo-Selbstständigen (und damit der potenziellen Antragsteller) von den Hilfen ausgeschlossen.

Dass trotzdem auch von einigen Solo-Selbstständigen Anträge gestellt werden – obwohl nun ein Großteil der erhaltenen Förderung an den Steuerberater fließt - liegt daran, dass einige Bundesländer ergänzende Zuschüsse zum Lebensunterhalt bezahlen, deren Auszahlung die Bewilligung der Überbrückungshilfe voraussetzt.

Mit mehr als einem Monat Verspätung vorgestellt – dann wochenlang Probleme bei Anmeldung

Gefördert wird mit der Überbrückungshilfe der Zeitraum von Juni bis August 2020. Obwohl die Notwendigkeit eines solchen Programmes lange vorher bekannt war, wurde die zugehörige Plattform erst Anfang Juli von Bundeswirtschaftsminister Altmaier vorgestellt. Nach dem offiziellen Startschuss dauerte es dann noch einmal mehrere Wochen, bis alle Steuerberater die von ihnen vorbereiteten Anträge auf Überbrückungshilfe auch tatsächlich einreichen konnten.

Am 21. Juli z.B. berichtete die Steuerberaterkammer München auf ihrer Website über erhebliche Schwierigkeiten bei der Registrierung der Steuerberater: "Die neue Antragsplattform für die Überbrückungshilfe läuft noch nicht rund. Insbesondere bei der Registrierung sind die Abläufe noch nicht eingespielt und es kommt zu erheblichen Schwierigkeiten und Verzögerungen."

Hinzu kam, dass zu diesem Zeitpunkt von 16.000 beantragten zur Freischaltung nötigen Briefen überhaupt erst 5.000 angekommen waren. Eine große Münchener Steuerberatungskanzlei berichtete dem VGSD von rund dreihundert Anträgen alleine in diesem Unternehmen, die nicht übertragen werden konnten und von einer großen Zahl von Mandanten, die mit zunehmender Ungeduld auf Fortschritte bei der Bearbeitung ihrer Anträge warteten.

Die Anlaufprobleme waren so groß, dass auf Druck der Steuerberaterkammern die Frist für die Antragstellung um einen Monat bis 30. September verlängert wurde. Möglicherweise ist noch eine weitere Verlängerung nötig. Das bedeutet auch: Noch längere Wartezeiten für die Antragsteller.

heise online: Kurz vor Ende der Förderfrist noch immer erhebliche Mängel, die zu Betrug einladen

Inzwischen sind noch einmal drei Wochen ins Land gegangen. Obwohl der Förderzeitraum schon bald endet und obwohl – trotz der restriktiven Vergabebedingungen – eine große Zahl von Unternehmen händeringend auf die Hilfe warten, behindern noch immer technische Probleme die Antragstellung.

heise online berichtet nun von Problemen mit URLs: Ein prominent platzierter Link im Antragsformular ("Aktuelle Version der Vollzugshinweise") führt statt zur offiziellen zu einer Internetseite, die zum Verkauf steht. Auch Webseiten von Gemeinden, die über Google gefunden werden, führen auf die falsche URL.

Das ist – mehr als sechs Wochen nach dem Start des Programms –  nicht nur überaus peinlich für das verantwortliche Bundeswirtschaftsministerium und seinen Chef Peter Altmaier, sondern auch gefährlich. Betrüger könnten die falsch verlinkte Domain jederzeit übernehmen und – wie schon bei der Soforthilfe geschehen – im Namen echter Antragsteller gefälschte Anträge mit ihrer Kontoverbindung stellen, mutmaßt heise online.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine entsprechende Anfrage von heise online bisher nicht beantwortet. Wie es zu den Fehlern kommen konnte und seit wann sie bestehen, bleibt deshalb unklar.

Klientelpolitik inmitten der Corona-Krise?

Die technischen Probleme mögen noch nicht gelöst sein, dafür hat das Bundeswirtschaftsministerium an einer anderen Front wichtige Fortschritte erzielt: Seit 3. August können die Anträge auf Überbrückungshilfe auch über Rechtsanwälte gestellt werden. Deren Kammern wollten das Geschäft mit der Antragstellung offenbar nicht den Steuerberatern alleine überlassen.

Der Berufsstand der Buchhalter, der sicherlich auch qualifiziert wäre, die Antragsvoraussetzungen zu überprüfen, ging dagegen leer aus: Ein Offener Brief des Bundesverbands der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) an die Bundesregierung endet mit den Worten: "Diese massive Einengung des Beantragungsprozesses geht zu weit und steht dem eigentlichen Ziel – schnelle Hilfe zu leisten – diametral gegenüber."

Auch beim VGSD können wir nicht nachvollziehen, warum Rechtsanwälte besser als Buchhalter qualifiziert sein sollten, die Antragsvoraussetzungen besser zu prüfen. Allerdings hätten wir die Prüfung der Anträge – wie schon im März von uns gefordert – beim Finanzamt richtig aufgehoben gesehen, denn das Finanzamt verfügt schon jetzt über viele der dazu nötigen Informationen bzw. sie müssen ihm ohnehin früher oder später gemeldet werden. In Großbritannien zum Beispiel haben die Betroffenen – ohne einen Antrag gestellt zu haben – von ihrem zuständigen Finanzamt eine Zahlungszusage per Post erhalten. Aber das wäre offenbar für Deutschland zu einfach und nutzerfreundlich gewesen...

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