Anfang 2022 führte der Bundestag ein Online-Lobbyregister ein. Und plant bereits weitere Verschärfungen, von denen auch ehrenamtlich aktive VGSD-Mitglieder betroffen sein könnten. Diejenigen, deretwegen das Gesetz gemacht wurde, bleiben jedoch außen vor.
Zwischen Juni 2020 und April 2021 haben wir die Entstehung des Lobbyregistergesetzes konstruktiv begleitet (siehe unten) und sind seit Anfang 2022 mit dem VGSD und der BAGSV (Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände) im Register eingetragen – zusammen mit inzwischen 6.000 weiteren Organisationen, hinter denen rund 32.500 Personen stehen, die Interessenvertretung im Großen wie im Kleinen betreiben. Übrigens ohne, dass bisher vom Bundestag ein einziger Verstoß gegen den Verhaltenskodex festgestellt wurde, den man vor der Eintragung unterschreiben muss.
Inhaltsübersicht
- Neues Lobbyregistergesetz soll digitalen Fußabdruck bringen
- Geplantes Lobbyregister: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände bleiben ausgenommen / Video
- Geplantes Lobbyregister beschlossen
- Große Koalition einigt sich auf Lobbyregister - wichtige Fragen bleiben noch offen
- VGSD befürwortet Lobbyregister und fordert Faktencheck von Politikeraussagen
Obwohl es bisher keine Beanstandungen gab, soll das Gesetz weiter verschärft werden. Im Juni gab es einen entsprechenden Kabinettsbeschluss und eine erste Lesung des Änderungsgesetzes im Bundestag. Damit soll der Koalitionsvertrag umgesetzt werden, in dem die Ampel-Parteien vereinbarten, das Lobbyregister nachzuschärfen, indem der Kreis der Betroffenen erweitert und der sogenannte digitale Fußabdruck eingeführt wird. Mit diesem soll man erkennen können, wer zu welchem Gesetz Lobbyarbeit betrieben hat.
Im Sinne größerer Transparenz und Gleichbehandlung durchaus sinnvoll: Abgeschafft werden soll die Möglichkeit, die Veröffentlichung finanzieller Angaben (Jahresabschluss) zu verweigern. Das war bisher möglich. Wer die Möglichkeit nutzte, wurde aber auf einer separaten Liste der Verweigerer quasi an den Online-Pranger gestellt. Neu ist auch, dass Großspenden oder Beiträge einzelner Mitglieder, die mehr als zehn Prozent des Jahresbudgets ausmachen, veröffentlicht werden müssen. (Der VGSD ist nicht betroffen, weil sich unsere Beiträge auf viele tausend Mitglieder verteilen.)
Kreis der Betroffenen erweitert
Das Gesetz geht in einigen Punkten deutlich über den Koalitionsvertrag hinaus. Bisher waren von uns und anderen Verbänden mit Interessenvertretung betraute Mitarbeiter anzugeben, künftig sind es "Personen" und damit auch ehrenamtlich politisch tätige Mitglieder. Wenn wir euch dazu aufrufen, Politiker anzusprechen, wissen wir allerdings oft gar nicht genau, wer dem nachkommt und ob er oder sie beim Gespräch den VGSD überhaupt erwähnt. Vor diesem Problem stehen viele Verbände. Wichtig ist uns, dass das politische Engagement von Bürger/innen nicht erschwert wird.
Auch war im Sinne des Gesetzes bisher nur die Ansprache von Abgeordneten oder Ministeriumsmitarbeiter/innen von Unterabteilungsleitern aufwärts relevant, künftig sind es auch die Mitarbeiter/innen der MdBs und Beamte schon ab Referatsebene.
Bürokratietreiber: Unverzügliche Eintragung
Anders als bisher soll zudem keine quartalsweise, sondern eine unverzügliche Aktualisierungspflicht gelten. Allein dieser Punkt für sich bedeutet einen erheblichen zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Dabei sollen doch Verbände, die oft rein ehrenamtlich organisiert sind, die Interessen ihrer Mitglieder vertreten, statt eine möglichst perfekte Buchhaltung über politische Kontakte zu führen.
Mit "politischer Fußabdruck" ist gemeint, dass man die konkreten Gesetzes- und Verordnungsvorhaben, hinsichtlich derer man Interessenvertretung betreibt, angibt und Stellungnahmen und Gutachten von "grundlegender Bedeutung" auf Bundestags-Server hochlädt. Dazu muss man wissen, dass wir ja oft Gesetzesvorhaben anregen, die es noch nicht gibt oder deren Titel und Details wir noch nicht kennen. Wenn wir Stellungnahmen zu vorhandenen Gesetzgebungsverfahren schreiben, werden diese ohnehin vom zuständigen Bundestagsausschuss veröffentlicht.
Es gäbe effektivere Wege, Transparenz zu schaffen
Folgerichtig schlägt die Allianz für Lobbytransparenz die Einrichtung einer zentralen Plattform der Bundesregierung vor, auf der alle Referentenentwürfe und deren Stellungnahmen gesammelt, aufgelistet und nach Gesetz, Ministerium oder Interessenvertretern sortiert dargestellt werden. Jede Stellungnahme könnte dann durch Eingabe der Lobbyregisternummer ganz einfach mit dem entsprechenden Verband oder Interessenvertreter verknüpft werden. So könnten Doppelarbeit, Redundanzen und die damit verbundenen Fehler vermieden werden – wenn der Bundestag es möchte. Wir hoffen, er folgt diesem pragmatischen Vorschlag.
An pragmatischen Vorschlägen hat es allerdings schon in der Vergangenheit nicht gefehlt: Ursprünglich war angedacht, dass Abgeordnete und Ministerien ihre Kontakte dokumentieren sollten, was den Dokumentationsaufwand gebündelt hätte und deutlich effektiver gewesen wäre.
Belastendes Nebeneinander verschiedenster Lobbyregister
Eine bürokratische Belastung wird aus dem Lobbyregister vor allem, weil man ähnliche Daten nicht nur im Bundestags-Register, sondern auch im Transparenzregister der EU sowie Lobbyregister von Bundesländern pflegen muss. Die Bedienung, die zu beantwortenden Fragen, die Art der anzugebenden Zahlen sind nicht untereinander abgestimmt. Ein größerer Verband muss dann womöglich eine eigene Kraft für die Pflege der verschiedenen Register einstellen. Und ein kleinerer, aber politisch aktiver Verband befindet sich immer "mit einem Fuß im Gefängnis", weil er mit dem Aktualisieren der Register nicht mehr hinterherkommt. Warum gibt es keinen Austausch zwischen den verschiedenen Registern oder ein zentrales Lobbyregister, so dass man bestimmte Daten nur an einer Stelle pflegen muss? Das wäre für interessierte Bürger und Abgeordnete viel einfacher zu nutzen.
"Bitte nicht hinter uns verstecken!"
Einen weiteren Punkt, den wir richtig ärgerlich finden: Entstanden ist das Gesetz als Reaktion auf die Maskenaffäre im Jahr 2020, bei der Abgeordnete gegen hohe Provisionen windige Deals eingefädelt hatten. Doch wer muss sich nun nicht in das Lobbyregister eintragen lassen? – Abgeordnete und alle, die "ein öffentliches Amt oder Mandat" wahrnehmen. "Bitte nicht hinter uns verstecken" forderte Peter Klotzki, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Freien Berufe bei einer Diskussionsveranstaltung über das Gesetz (siehe unten).
Ebenfalls explizit ausgenommen sind Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Kirchen. Dabei sind diese die mit Abstand einflussreichsten Lobby-Organisationen in Deutschland – mit einem hohen Maß auch an personeller Verzahnung mit Parteien und Ministerien.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Verband der Chemischen Industrie (VCI) haben vor diesem Hintergrund die Erweiterung und Vertiefung der Dokumentationspflichten durch den Entwurf des Lobbyregistergesetzes als "schwerwiegende Ungleichbehandlung" bezeichnet. Es stößt sauer auf, wenn bestimmte Akteure von anderen Transparenz fordern, die zu geben sie selbst nicht bereit sind.
Noch sind die Änderungen nicht beschlossen. Im September soll es im zuständigen Ausschuss eine Expertenanhörung geben, zum 1.1.2024 sollen die neuen Regelungen dann in Kraft treten. Welche "Nachschärfungen" haltet ihr für sinnvoll, welche eher nicht? Wie könnte die Transparenz mit möglichst wenig Bürokratie erhöht werden?
Geplantes Lobbyregister: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände bleiben ausgenommen / Video
Nach obenAm 25.03.21 hat der Bundestag (wie schon berichtet, siehe unten) ein neues Lobbyregister beschlossen, das allerdings ausgerechnet Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände ("Sozialpartner") ausnimmt, obwohl diese besonders großen Einfluss auf Regierung und Parlament haben.
Am Vorabend der Entscheidung hatte die Friedrich Naumann Stiftung (FDP) zu einer aufschlussreichen Diskussion eingeladen: "Das geplante Lobbyregister – Zwischen Transparenz und Diskretion". Wer sich für das Thema interessiert oder selbst betroffen ist, sollte sich die Aufzeichnung unten unbedingt anschauen.
Sehenswerte Diskussion mit LobbyControl, Verbandsvertretern und Politikern
Straff moderiert von Angela Elis sprachen Imke Dierßen (LobbyControl), Peter Klotzki (BFB) und Dominik Meier (degepol) mit Dr. Jürgen Martens (FDP) und Carsten Müller (CDU).
Von VGSD-Mitglied Angela Elis moderierte Veranstaltung der Friedrich Naumann-Stiftung
Alle Teilnehmer begrüßten grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzes, mehr Transparenz herzustellen. Einig waren sich auch alle, dass Lobbying durch Verbände und Non-profit-Organisationen in einer Demokratie große Bedeutung zukommt.
Warum plötzlich eilig? - "Das Fehlverhalten von Abgeordneten hat nichts mit Lobbying zu tun."
Weitgehend einig waren sie sich aber auch, dass das Gesetz trotz langen Vorlaufs mit heißer Nadel gestrickt wurde und es viele unklare Rechtsbegriffe enthält, wobei dem CDU-Abgeordneten Müller als Vertreter der Regierungskoalition die Rolle zukam, das Gesetz zu verteidigen. Imke Dierßen von Lobbycontrol sagte z.B., es gebe "begriffliche Unklarheiten in zentralen Punkten" und es sei ein "handwerklich nicht gut gemachtes Gesetz". Es werde nun auf die Anwendungshinweise ankommen.
Warum wurde das Gesetz, über das die Koalition zuvor jahrelang gestritten hatte, plötzlich so eilig beschlossen? Offensichtlich hat dies mit der "Maskenaffäre" zu tun. Dabei geht es bei dieser nicht um Verbands- und Interessenvertreter, sondern um anrüchige Provisionsdeals von Abgeordneten. "Bitte nicht hinter uns verstecken" forderte Peter Klotzki mehrfach. MdB Mertens: "Das Fehlverhalten von Abgeordneten hat nichts mit Lobbying zu tun."
Ausnahmen ausgerechnet für die mächtigsten Lobbyisten - und für Politiker
Neben diesem durchsichtigen Ablenkungsmanöver kritisierten die Teilnehmer vor allem die Ausnahmen für Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Ausnahmen gelten auch für Kirchen, politische Stiftungen sowie kommunale Spitzenverbände. Dabei gehören gerade Gewerkschafter und Arbeitgebervertreter zu den mächtigsten Lobbyisten in Deutschland. Sie verfügen über hohe Budgets und es besteht eine starke personelle Verflechtung: Ihre Vertreter und Mitarbeiter wechseln häufig in Politik und Ministerien und zurück. Die Teilnehmer forderten deshalb, dass Transparenz für alle Interessenvertreter gelten müsse, sonst entstünde eine unzutreffende Unterteilung in gutes und böses Lobbying: Gewerkschaften seien gut, Berufsverbände schlecht. "Wer ernsthaft an Lobbykontrolle interessiert ist, muss sich darüber doch empören", fasste einer der Teilnehmer die Ausnahmen zusammen.
Ausdrücklich ausgenommen von den Transparenzpflichten sind auch Abgeordnete und alle, die "ein öffentliches Amt oder Mandat" wahrnehmen. Politiker, die sich für ihre Einflussnahme von windigen Unternehmen oder auch ausländischen Einrichtungen bezahlen lassen, sind also ausdrücklich von der Regelung ausgenommen!
Wird Lobbying für ehrenamtliche Verbandsvertreter zum Risiko?
Die bürokratischen Pflichten, die durch das Gesetz entstehen, sind noch nicht überschaubar. Ursprünglich war wohl gedacht, dass die Abgeordneten und Ministerien ihre Kontakte dokumentieren sollten, was den Dokumentationsaufwand gebündelt hätte und deutlich effektiver wäre. Statt dessen hat man diese Pflicht auf die Gesprächspartner delegiert.
Wer sich nicht daran hält oder einfach nur einen Fehler macht, dem drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro und ein öffentlicher Pranger. Dominik Meier kritisierte, dass dabei Rechtsstaatlichkeit verloren gehe: Ein Verwaltungsdirektor des Bundestages könne nun einem Interessenvertreter quasi Berufsverbot erteilen, diesem bleibe nur der langwierige Rechtsweg, wenn er sich gegen eine Willkürentscheidung zur Wehr setzen wolle.
Betroffene erhalten keine Mitsprache bei Erarbeitung neuer Selbstverpflichtung
Als Vertreter der degepol, der Deutschen Gesellschaft für Politikberatung, die über Jahre eine Selbstverpflichtung für die Branche erarbeitet hat, ärgert ihn verständlicherweise auch, dass künftig der Bundestag festlegen möchte, was ethisches Verhalten ist. Dabei soll die "Zivilgesellschaft" bei der Erarbeitung des "Verhaltenskodex" beteiligt werden, nicht aber die Betroffenen selbst.
Die Position des VGSD: Wir freuen uns über jeden Schritt zu mehr Transparenz, dies muss aber dann auch zeitnah für alle Akteure gelten. Kleinteilige Meldepflichten dürfen nicht dazu führen, dass der Zugang zu Abgeordneten und Ministerien - insbesondere auch für ehrenamtlich tätige Verbandsvertreter - erschwert wird. Die Ausgestaltung muss unbürokratisch und verhältnismäßig erfolgen. Insbesondere muss Rechtsunsicherheit vermieden werden.
Bezahlte Lobbyaktivitäten von Abgeordneten sollten unseres Erachtens dagegen verboten und geächtet werden. Daran und an der weiteren Entwicklung bei den Ausnahmen werden wir messen, wie ernst es den Verantwortlichen wirklich mit der Transparenz ist.
Gesetzentwurf mit Änderungen der Regierungsfraktionen - Die Ausnahmen sind in § 2 (2) geregelt.
Bei dem heute Abend im Bundestag beschlossenen neuen Transparenzregister werden Interessenvertreter von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Kirchen, politischen Stifungen von der Eintragung- und Transparenzpflicht ausgenommen, obwohl insbesondere die Sozialpartner in ganz erheblichem Umfang Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen und es enge personelle Verflechtungen zwischen diesen Institutionen, Parlament und Regierung gibt.
Wir fragen uns, warum es für diese Organisationen Ausnahmen gibt. Der in der Begründung angegebene Verweis auf die verfassungsmäßige Bedeutung der Sozialpartner überzeugt uns nicht. Warum scheuen diese Akteure die Transparenz, die sie selbst von anderen fordern? Wir begrüßen das mehr an Transparenz, finden diese Ausnahmen aber empörend.
Große Koalition einigt sich auf Lobbyregister - wichtige Fragen bleiben noch offen
Nach obenNach langem Streit hat sich die Große Koalition auf die Einführung eines gesetzlichen Lobbyregisters geeinigt, die die "Öffentliche Liste der beim Bundestag registrierten Verbände" ablösen soll.
Ebenso wie dieses wird das Register beim Bundestag geführt und dürfte in weiten Teilen dem Vorbild des EU-Transparenzregisters folgen, bei dem man als Interessenvertreter regelmäßig selbst Eingaben vornehmen kann und nicht über handschriftlich ausgefüllte Formulare Aktualisierungen beim Bundestag beantragen muss, wie das bisher der Fall ist.
Der VGSD begrüßt die Einführung eines solchen Registers und hofft, dass es wirklich mehr Transparenz bringt. Nachdem zuletzt im Juni 2020 über ein neues Lobbyregister diskutiert wurde, dürften die Ermittlungen gegen den CSU-Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein die Einigung beschleunigt haben. Der Entwurf könnte demnach noch im März vom Plenum verabschiedet werden.
Müssen Kontakte mit Abgeordneten, Fraktionsmitarbeitern sowie Ministeriumsvertretern eingetragen werden oder nicht?
Professionelle Interessenvertreter sollen künftig Angaben zu ihrem Arbeits- oder Auftraggeber machen, zur Anzahl der Beschäftigten und der finanziellen Ausstattung. Unklar ist, ob Treffen mit Abgeordneten, Fraktionsmitarbeitern sowie Ministeriumsvertretern bis hinunter zur Funktion eines Unterabteilungsleiters in das Register eingetragen werden müssen oder nur einen Eintrag der Organisation voraussetzen. Einzelne Kontakte bräuchten Lobbyisten nicht offenlegen, wird MdB Matthias Bartke (SPD) zitiert, der an die neue Regelung mitverhandelt hat. "Allerdings müssten sich Interessenvertreter registrieren, wenn sie Kontakt zum erfassten Personenkreis in Regierung und Bundestag hätten."
Die Angaben widersprechen sich insoweit. Wir hoffen, dass die Große Koalition nicht einen zahnlosen Tiger geschaffen hat und mit hohen Bußgeldern versucht, einen anderen Eindruck zu erwecken.
Neu ist nämlich, dass Verstöße mit einer Strafe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können und dass wer sich nicht an die neue Regeln halte, auf eine schwarze Liste komme. Das Register soll ebenso wie das EU-Vorbild öffentlich einsehbar sein.
Gespannt auf die genauen Regelungen
Nicht geben soll es einen "exekutiven Fußabdruck", also eine Dokumentation, wie und wo Interessenvertreter versucht haben, auf die Entstehung einzelner Gesetze Einfluss zu nehmen - auch darüber wurde lange gestritten.
Wir sind gespannt auf die Details der Regelung, neben den genauen Dokumentationspflichten zu Einzelgesprächen und -Videokonferenzen zum Beispiel den Umgang mit Gruppenterminen, an denen eine größere Zahl von Politikern und Verbandsvertretern teilnehmen, wie wir sie etwa im Rahmen der BAGSV organisieren.
Zu den Interessenvertretern, die der Regelung unterliegen, gehören nicht nur Lobbyisten, die für große Konzerne tätig sind, sondern auch Gewerkschafter und Vertreter von Verbänden und Initiativen, auch wenn sie sich für teils gegensätzliche Anliegen einsetzen und ganz unterschiedlich Gehör finden.
VGSD befürwortet Lobbyregister und fordert Faktencheck von Politikeraussagen
Nach obenDer Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. (VGSD) befürwortet die Einführung eines Lobbyregisters in Deutschland. Dies sollte nach Vorbild des EU-Transparenzregisters erfolgen und einen Verhaltenskodex umfassen.
Die Eintragung sollte nicht nur für Verbände, sondern auch für Auftragslobbyisten, Rechtsanwälte und Nichtregierungsorganisationen verpflichtend sein. Sie sollte des weiteren Voraussetzung für den Erhalt von Hausausweisen beim Bundestag sein, deren Entzug eine wirksame Sanktion (neben ggf. weiteren) darstellen würde. Denkbar wäre auch, sie zur Voraussetzung zu machen für Anhörungen als Sachverständige/r vor Bundestagsausschüssen.
Einflussnahme erfolgt nicht nur auf Abgeordnete
Ausgangspunkt könnte die seit 1972 bestehende "Öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände" sein, die schon jetzt auf freiwilliger Basis mehr als 2.300 Verbände auflistet. Die Eintragung erfolgt bisher allerdings auf freiwilliger Basis, im Vergleich zum EU-Transparenzregister werden wichtige Informationen nicht abgefragt und auch die Kontakte zu Abgeordneten werden nicht dokumentiert.
Zudem handelt es sich bei der "Öffentlichen Liste" um ein PDF, das von der Bundestagsverwaltung manuell gepflegt wird. Beim EU-Register handelt es sich dagegen um eine Onlineplattform, die von den Nutzern selbst aktualisiert werden kann, woran sie automatisiert erinnert werden.
"Bisher beschränkt sich die Diskussion über ein Lobbyregister auf Parlamentarier. Dabei ist zu bedenken, dass mächtige Organisationen nicht nur auf Abgeordnete Einfluss nehmen, sondern auch direkt auf Beamte und Regierungsmitglieder und zudem unmittelbar über Gremien, in denen sie vertreten sind. Außerdem sind Abgeordnete, Beamte und Regierungsmitglieder oft selbst Mitglied oder ehemalige Mitarbeiter solcher Organisationen." sagt der VGSD-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Lutz.
Faktencheck für Tatsachenbehauptungen von Politikern gefordert
Er fährt fort: "Es ist deshalb höchste Zeit für ein Transparenzregister in elektronischer Form auch in Deutschland. Dies würde das Vertrauen der Bürger in politische Prozesse stärken, zu denen die Anhörung von Verbänden, Wissenschaftlern und Gewerkschaften zwingend gehört. Zu dieser Vertrauensbildung könnte unseres Erachtens auch ein Faktencheck für Tatsachenbehauptungen von Politikern und Regierungsmitgliedern beitragen. Wir beobachten in den letzten Jahren immer häufiger auch in Deutschland falsche und irreführende öffentliche Aussagen von Regierungsmitgliedern, die dann unkritisch weiterverbreitet werden und kaum noch richtig zu stellen sind."
Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) regt deshalb an, dass Tatsachenbehauptungen von Politikern und Regierungsbehörden, gerne auch von großen Lobbyorganisationen, auf Antrag durch unabhängige Stellen, unter Beteiligung von Wissenschaftlern, geprüft werden. Voraussetzung für eine Prüfung könnte zum Beispiel sein, dass eine gewisse Anzahl von Bürgern oder Verbänden eine solche Überprüfung fordert, wobei die Einwände gegen die Tatsachenbehauptungen ihrerseits schriftlich zu begründen wären. Wichtig wäre, dass der Faktencheck zeitnah erfolgt und dessen Ergebnis öffentlich zugänglich gemacht wird.
Lutz: "Damit könnte ein Anreiz geschaffen werden, im politischen Raum stärker faktenbasiert zu argumentieren und damit die Verbreitung von Fake News gebremst werden."
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