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Kleiner VGSD-Demokratielexikon Was ist eine „Kleine Anfrage“?

„Kleine Anfragen“ werden typischerweise von mehreren Abgeordneten einer Fraktion an die Regierung gestellt werden. Sie umfassen eine größere Zahl von Fragen und die Regierung hat mehrere Wochen Zeit zu ihrer Beantwortung.

Beispiel: Die von uns zusammengefasste kleine Anfrage der Grünen zum Thema „Selbstständige in der Rentenversicherung“ (Drucksache 18/6134) umfasst 17 Fragen. Die Fragen sind mit 23.09.15 datiert, die Regierung hat ihre Antworten (Drucksache 18/6304) 15 Tage später, am 08.10. an die Fraktion gesendet.

Fragen und Antworten werden mit zeitlicher Verzögerung als Bundestagsdrucksachen mit jeweils eigener Nummer veröffentlicht (die „18“ steht dabei für die 18. Legislaturperiode, in der wir uns gerade befinden). Die Fragen wurden am 12.10., die Antwort am 22.10. bekannt.

Es geht noch kleiner: Jeder Abgeordnete darf drei Fragen pro Monat stellen

Jeder Bundestagsabgeordnete darf pro Monat drei Fragen an die Bundesregierung stellen, die von dieser innerhalb einer Woche beantwortet werden muss. Dabei achten die in der Regel für die Antworten verantwortlichen Ministerien sehr genau darauf, dass wirklich jeweils nur ein Frage und nicht viele Teilfragen gestellt werden. Ausgewählte, aus ihrer Sicht aufschlußreiche Antworten werden von den Abgeordneten dann per Pressemitteilung oder auf anderen Wegen bekannt gemacht.

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