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VGSD mit sechs Vertretern bei BMAS-Dialogveranstaltung

Am 18. Oktober 2016 fand mit dem „Themenlabor Arbeiten 4.0“ die erste und einzige Veranstaltung im Rahmen des eineinhalbjährigen Dialogprozesses statt, die speziell auf Selbstständige und ihre Verbände ausgerichtet war.

Die Veranstaltung war im September durch ein Kamingespräch bei Frau Nahles im kleineren Kreis vorbereitet worden. Der VGSD hatte von Anfang an eine stärkere Einbeziehung von Selbstständigen gefordert. Dem ist das Ministerium mit diesen beiden Veranstaltungen entgegengekommen. (Bei der Abschlussveranstaltung des Dialogprozesses am 29. November sind dann allerdings keine Selbstständigen auf die Podien eingeladen.)

Gruppenbild mit Dame: AG Rentenpflicht - Sprecherin Kristin Müller mit (v.l.n.r.) Karsten Rehfeldt, Dirk Hermanns, Jürgen von den Driesch, Heiko Heise und Thomas Andersen

Der VGSD war durch Kristin Müller, Sprecherin der AG Rentenpflicht, und fünf weitere Vereinsmitglieder vertreten, die sich auf die verschiedenen Arbeitsgruppen verteilten. Der Verband war also bei der Veranstaltung sehr präsent.

Programm im Überblick: Zeit für Austausch in Workshops extrem knapp bemessen

Bundesarbeitsministerin Nahles mit Benjamin Mikfeld, dem Leiter der Grundsatzabteilung

Eine dreistellige Zahl von Teilnehmern war gekommen. Nach der Begrüßung durch Bundesarbeitsministerin Nahles folgten ein Impulsvortrag von Dr. Karin Schulze-Buschoff vom gewerkschaftsnahen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) sowie Erfahrungsberichte von vier Selbstständigen, die aus den Teilnehmern des Kamingesprächs ausgewählt worden waren. Diese Programmpunkte nahmen knapp zwei Stunden in Anspruch. (PDF mit Programm)

Nach dem Mittagessen fanden zeitgleich drei Workshops statt, für die sich die Teilnehmer im Vorfeld angemeldet hatten:

  • Alterssicherung
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitslosenversicherung, Gründungsförderung, Qualifizierung und Weiterbildung
  • Gemeinsame Interessenvertretung und gerechte Vergütung
Diskussionsrunde mit Selbstständigen(-vertretern)

In jeder Gruppe wurden dann zwei Impulsvorträge von Wissenschaftlern und Vertretern der Sozialversicherungen gehalten. Anschließend wurden die Themen diskutiert und die Ergebnisse vom zuvor ausgewählten Arbeitsgruppensprecher vor dem Podium vorgetragen. Für diesen gesamten Prozess inklusive der beiden Impulsvorträge standen jeweils eineinhalb Stunden zur Verfügung. Somit war die Zeit für den eigentlichen Austausch viel zu knapp bemessen. Dafür war aber die Veranstaltung insgesamt gut organisiert und straff moderiert.

An die Workshops schloss sich ein Ausblick von Benjamin Mikfeld, Leiter der BMAS-Grundstzabteilung, an sowie Networking bei Kaffee und Kuchen.

Riesiges Interesse am Thema Altersvorsorge: Drei Arbeitsgruppen mit vielen Unterarbeitsgruppen

Der ganz überwiegende Teil der Anwesenden wollte am Workshop „Alterssicherung“ teilnehmen, sodass dieser in drei Diskussionsgruppen mit teils mehreren (insgesamt fünf) Unterarbeitsgruppen unterteilt wurde. Diesen wurden die drei folgenden Themenschwerpunkte jeweils mit einer Reihe von Leitfragen vorgegeben (PDF mit Leitfragen):

  1. Vorsorgepflicht, Versicherungspflicht, Status quo
  2. Beiträge, Beitragsbemessung, Leistungsumfang
  3. Erwerbsbiografien, Sonderregelungen

Es wurden also in den verschiedenen Gruppen ähnliche Fragestellungen diskutiert wie schon im Mai bei der SPD-Bundestagsfraktion – mit ähnlichen Ergebnissen.

Die wichtigsten Aussagen der Vortragenden – Andrea Nahles zum Thema Scheinselbstständigkeit

Im Folgenden haben wir wichtige oder einfach nur bemerkenswerte Statements – jeweils unter Angabe des Vortragenden - aufgelistet:

  • Andrea Nahles verglich die Selbstständigen mit ihrer kleinen Tochter, die auch unabhängig und selbstbestimmt sein wolle. (Möglicherweise hat sie deshalb das Gefühl, uns ihre mütterliche Sorge angedeihen lassen zu müssen.)
  • Beim vorausgegangenen Kamingespräch mit Selbstständigenvertretern hatte Nahles auf unser Drängen hin versprochen, sich mit dem Thema Scheinselbstständigkeit zu befassen. Das Ergebnis: Sie habe bei der Deutschen Rentenversicherung nachgefragt, warum die Zahl entsprechender Statusfeststellungen so stark zugenommen hat. Antwort: Es gebe keine verschärften Prüfungen, sondern neue Urteile und die Tendenz der zunehmenden Beschäftigung von Honorarkräften.

(Diese Auskunft hätten wir so sicher auch direkt von der DRV erhalten. Hier fühlen wir uns von Frau Nahles nicht ernst genommen bzw. mit einer Standardauskunft abgespeist.)

  • Wie lässt sich die Altersvorsorge finanzieren? Obwohl Nahles eine Lösung analog zur KSK beim Kamingespräch verworfen hat, fragt sie bei der Veranstaltung, warum sich der Staat nicht auch bei der Altersvorsorge von Selbstständigen beteilige. Bei den Beamten würde er 100 Prozent der Kosten, bei der DRV rund 30% der Kosten übernehmen.
  • Sie würde gerne für bessere Honorare sorgen. Mindesthonorare widersprächen aber der europäischen Dienstleistungsrichtlinie, sie könne da wenig Hoffnung machen. (Wir hatten beim Kamingespräch angeregt, dass der Staat als direkter oder indirekter Auftraggeber hier selbst aktiv werden könnte...)
  • Nach dem Ausschlussprinzip verbleibt also eine Rentenversicherungspflicht...
  • Ministerin Nahles wünscht sich eine bessere Vertretung der Selbstständigen, am besten geschehe dies durch Gewerkschaften, etwa ver.di oder die IG Metall.
  • Karin Schulze-Buschhoff warb für eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige und nannte Österreich als Vorbild. Auch die Niederlande seien vorbildhaft, weil es dort weniger prekäre Arbeitsverhältnisse gebe.
  • Positiv: Anstelle der hohen Mindestbeiträge forderte sie einkommensabhängige Beiträge.
  • Interessant war ihr Hinweis auf die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige, deren Mitgliederzahl nach der Gründung 2006 schnell angestiegen war. Daraufhin vervierfachte man die Beiträge, was zu einer Halbierung der Mitgliederzahl geführt hat.
  • Dazu passt eine Aussage von Professor Dr. Ulrich Preis (Universität Köln) in seinem Impulsvortrag zum Workshop 1: Nur 0,24 Prozent der nicht obligatorisch abgesicherten Selbstständigen seien freiwillig in der DRV versichert. Hier hätten wir uns gewünscht, dass Professor Preis die Gründe für das offenbar geringe Vertrauen in die DRV hinterfragt oder diskutiert, wie das Vertrauen erhöht werden könnte. Stattdessen fordert Preis eine Rentenversicherungspflicht. Während er bei einem BMAS-Workshop zum gleichen Thema im Mai noch wie bei Handwerkern von 18 Pflicht-Beitragsjahren sprach, sagte er jetzt, dass 30 Entgeltpunkte verlangt werden sollten (was 30 Jahre Beitragszahlungen in durchschnittlicher Höhe entspricht). Immerhin: Alternativ scheint er bereit, alternativ auch eine Basis-Rentenversicherung („Rürup-Rente“) zu akzeptieren, vermutlich allerdings bei einer garantierten (und damit renditemäßig zurzeit unattraktiven) Verzinsung nach dem Vorbild klassischer Lebensversicherungsverträge. Durch die 30 Entgeltpunkte sei sichergestellt, dass das Grundsicherungsniveau erreicht werde.
  • Den Selbstständigen empfahl er, den „Arbeitgeberanteil“ ihrer Rentenversicherungsbeiträge auf ihrer Rechnung auszuweisen und so mit dem Auftraggeber zu teilen.
  • _bmas181016-1391Benjamin Mikfeld verwies abschließend auf die Abschlussveranstaltung am 29. November, auf der das Weißbuch, also Abschlussdokument des fast zweijährigen Prozesses vorgestellt wird. Er freue sich, dass es zu einem Dialog mit den Selbstständigen gekommen sei, auch wenn man sich noch in einem Lernprozess befinde.
  • Mikfeld stellt fest, dass die bestehenden Institutionen nicht auf die Selbstständigen passen („abbildbar sind“).
  • Er erwähnte auch, dass er zwischenzeitlich selbstständig war und sich darüber gewundert habe, dass die Deutsche Rentenversicherung ihm nicht angeboten habe, sich bei ihr freiwillig weiterzuversichern.
  • Für Versorgungswerke sieht er lediglich einen Bestandsschutz hinsichtlich dort bereits abgesicherter Berufsgruppen, aber keine Ausdehnung auf weitere Gruppen oder eine Neugründung für andere Selbstständige.
  • Es gab bisher offensichtlich noch keine (erfolgreichen) Absprachen mit dem CDU-geführten Gesundheitsministerium. Wir wurden vom BMAS explizit aufgefordert, wegen der Absenkung der KV-Mindestbeiträge bei Gesundheitsminister Gröhe nachzuhaken.
  • Aufgefallen ist uns auch, dass die Problematik von Teilzeit-Selbstständigen noch längst nicht von allen Gesprächspartnern erkannt wurde. Die Kinderbetreuung sei ja auf einen kurzen Zeitraum beschränkt... (Dabei betreiben mehr als 40 Prozent ihre Selbstständigkeit in Teilzeit.)

Bericht zu Workshop 1) Alterssicherung

Kristin Müller fasste im Workshop 1 die Ergebnisse der Untergruppe B zusammen

Die Impulsvorträge hielten Dr. Reinhold Thiede (Leiter des Geschäftsbereichs Forschung und Entwicklung der Deutschen Rentenversicherung Bund) und Prof. Dr. Ulrich Preis (Universität zu Köln). Auf den Vortrag von Professor Preis sind wir ja oben bereits eingegangen.

Dr. Thiede sah das Kernproblem in der nicht vorhandenen Absicherungsfähigkeit. Dies gelte generell für prekäre Einkommen, sowohl für Selbstständige als auch für abhängig Beschäftigte. Die Grundsicherung schaffe unerwünschte Negativanreize. Er stellte die zentralen Fragestellungen in Bezug auf die Einführung einer Pflichtversicherung in der GRV und einer Versicherungspflicht gegenüber. Bei beiden Szenarien seien folgende Fragen zu klären:

  • Erfassung der Selbstständigen
  • abgesicherte Risiken
  • Beitragsgestaltung/Beitragstragung
  • Abgrenzung Selbstständige/Arbeitnehmer

Bei einer Versicherungspflicht wären möglicherweise zusätzliche Versicherungsangebote erforderlich, die Einhaltung der Pflicht müsse kontinuierlich überprüft werden und die DRV müsste evtl. Ausgleichzahlungen an die Versicherungsgesellschaften leisten.

Anschließend wurden die oben genannten Themen in fünf Untergruppen diskutiert. Nach ca. 25 Minuten wurden die Brainstorming-Ergebnisse der Untergruppen von jeweils einem Teilnehmer der Untergruppe (für den VGSD: Kristin Müller und Thomas Andersen) zusammengefasst. Hier einige der Stichworte, die für das BMAS notiert wurden:

Diskussionsgruppe A (Vorsorgepflicht, Versicherungspflicht, Status quo): Heterogenität, Aufklärung, hybride Erwerbsverläufe, Solidargemeinschaft aller, Reformbedarf, Zukunftsfähigkeit, Rentabilität, fehlendes Datenmaterial, Vertrauensschutz

Diskussionsgruppe B (Beiträge, Beitragsbemessung, Leistungsumfang): einkommensabhängige Beiträge, Flexibilität, wenig Bürokratie, einfach anpassbare Abschlagszahlung (Online-Formular), jährliche Veranlagung, aus Fehlern bei GKV lernen, Reformierung der Erwerbsminderungsrente, Rechtssicherheit bezüglich Scheinse als Prämisse, Sonderlösung in Gründungsphase

Diskussionsgruppe C (Erwerbsbiografien, Sonderregelungen): Mütter in der Selbstständigkeit, Absicherung in Gründungsphase, Abdeckung von Arbeitsunfähigkeit, Aufbau berufsständischer Versorgungswerke, einkommensabhängige Beiträge bei allen Versicherungen, Imageproblem der DRV, Koordination über Finanzamt

Bericht zu Workshop 2) Arbeitslosenversicherung, Gründungsförderung usw.

Dirk Hermanns im Gespräch mit anderen Teilnehmern

Dirk Hermanns nahm für uns an diesem Workshop teil, der ein ganzes Sammelsurium von Themen abdecken sollte: Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitslosenversicherung, Gründungsförderung, Qualifizierung und Weiterbildung. Die Themen Qualifizierung und Weiterbildung wurden aus Zeitgründen nicht angesprochen. Dirks Bericht zeigt, dass durch die Vielzahl an Themen und die kurze Zeit eine vertiefte Diskussion kaum möglich war:

Zunächst hat Dr. Jochen Appt, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), über die am wenigsten bekannte Sozialversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, berichtet. Ein Gründer kommt mit ihr spätestens bei der Einstellung von Mitarbeitern in Berührung. Die DGUV übernimmt die Haftpflicht des Arbeitgebers für gesundheitliche Schäden, die die Mitarbeiter im Dienst erleiden. Der Solo-Selbstständige/Gründer selbst kann sich auch freiwillig versichern und über die Höhe des zu versichernden (fiktiven) Einkommens die Beitragshöhe beeinflussen.

Prof. Dr. Frank Wießner, Katholische Universität Eichstatt-Ingolstadt, früher Mitarbeiter des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, informierte anschließend über die Möglichkeit für Selbstständige, die zuvor als abhängig Beschäftigte arbeitslos wurden, sich freiwillig weiterzuversichern. Diese zunächst nur befristete Möglichkeit wurde 2011 dauerhaft ins SBG aufgenommen. Der VGSD hat übrigens kürzlich Infos zu diesem Thema zusammengestellt.

Drittes Thema war die Gründungsförderung, auf die es zwischenzeitlich einen Anspruch gab, die aber derzeit (wie auch vorher) eine Ermessenssache der Bundesagentur ist. Wießner führt den zwischenzeitlichen Anspruch auf die Überlegung zurück, dadurch Klagen zu vermeiden. Wie auch in der nachfolgenden Diskussion erörtert wurde, ist die notwendige, aber nicht hinreichende Voraussetzung für die Gewährung einer Gründerförderung durch die Bundesagentur der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.

Die anschließende Diskussion wurde entgegen zwischenzeitlicher Überlegungen mit allen Teilnehmern gemeinsam und nicht in Gruppen durchgeführt und war von der Heterogenität der Solo-Selbstständigen – insbesondere hinsichtlich des Einkommens – geprägt.

Trotz der gesetzlichen Pflicht gibt es nach Aussage einer Verbandsvertreterin Selbstständige, die nicht krankenversichert sind, insbesondere da sie die hohen Mindestbeiträge für die GKV nicht aufbringen können. Wie auch in der Diskussion am Vormittag wurde auch auf das negative Image der (Solo-)Selbstständigen hingewiesen.

Beim Thema Gesundheitsschutz wurde auf die teilweise langen Arbeitszeiten von Selbstständigen und deren gesundheitliche Gefahren hingewiesen, vor denen Arbeitnehmer durch gesetzlichen Beschränkungen geschützt sind.

Bei den Leistungen der Bundesagentur für Arbeit wurde nochmal klargestellt, dass Studenten, die direkt nach der Uni selbstständig erwerbstätig werden, nicht zur Verfügung stehen.

Daraufhin kam eine Gründerin das Wort, die ihre Selbstständigkeit während einer abhängigen Beschäftigung, deren zeitlichen Umfang sie reduziert, vorbereitet. Ein solcher Start wurde in der Diskussion als weniger riskant als eine hauptberufliche Gründung bezeichnet. Abschließend kam von den Referenten noch der Hinweis, dass nicht jedes Geschäftsmodell tragfähig sei.

Workshop 3: Gemeinsame Interessenvertretung und gerechte Vergütung

VGSD-Mitglied Thomas Andersen, hier im Gespräch mit Dr. Reinhold Thiede, DRV

Professor Dr. Olaf Deinert (Georg-August-Universität Göttingen) und Prof. Dr. Frank Bayreuther (Universität Passau) hielten Impulsvorträge.

Zunächst ging es um das Thema gerechte Vergütung. Ministerin Nahles hatte ja eingangs schon festgestellt, dass Mindesthonorare auf Widerstand der EU stoßen. Gerade gehe sie gegen Honorarverordnungen von Bauingenieuren und Steuerberatern vor. Andererseits gebe es in Österreich durchaus Mindesthonorarverordnungen. (Dort gibt es allerdings auch eine Autobahnplakette, während die deutschen Mautpläne in der EU auf Widerstand stoßen...)

Zum Thema Interessenvertretung waren sich viele Teilnehmer darin einig, dass es einen Dachverband für Solo-Selbstständige brauche, wobei man sich aber mehrheitlich nicht von einer Gewerkschaft vertreten sehen möchte. Die Verbände müssten intensiver zusammenarbeiten. Die Politik binde nur Arbeitgeber und Gewerkschaften systematisch in politische Prozesse ein. Wo die Interessen von Selbstständigen tangiert seien, müssten auch deren Vertreter einbezogen werden.

Anmerkung: Hier scheint auf den VGSD eine wichtige Aufgabe zuzukommen. Der VGSD arbeitet ja projektbezogen bereits intensiv mit vielen anderen Verbänden zusammen und plant zusammen mit Partnerverbänden eine gemeinsame Veranstaltung im neuen Jahr.

Das BMAS hat das Themenlabor Arbeiten 4.0 in einem Videobericht zusammengefasst: http://www.arbeitenviernull.de/aktuelles/meldungen/gemeinsam-die-zukunft-der-arbeit-gestalten-nahles-trifft-solo-selbststaendige.html

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