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Vorsorge-Tipp Kennst du eigentlich dein Renteneintrittsalter?

Vor deiner Gründung warst du lange Jahre angestellt und hast in die Rentenversicherung einbezahlt? Als Handwerker, Lehrer, Künstler oder Publizist musst du es zwangsweise sogar weiterhin. Auch Selbständige sind also von der Verlängerung des Renteneintrittsalters betroffen, die gerade Anlass für politische Diskussionen um das Thema Altersteilzeit bietet. Bei den Politikern herrscht offenbar einiges Unwissen, hoffentlich aber nicht bei dir: Finde im folgenden Beitrag heraus, ab welchem Alter du die gesetzliche Rente erhalten wirst.

Das eigene Renteneintrittsalter zu kennen, ist bei der Planung der späteren Versorgung ein wichtiger Punkt

SPD und inzwischen auch Teile der CDU fordern eine Verlängerung der bis nächstes Jahr geltenden Altersteilzeit-Regelung bis 2015. Sie soll dann aber erst ab 63 gelten, statt schon mit 60 wie bisher. Begründet wird die Forderung mit der Verlängerung des Renteneintrittsalters auf 67. Dabei sind diejenigen, die von der Verlängerung der Altersteilzeit profitieren würden, von der Verlängerung des Renteneintrittsalters kaum betroffen:  Wer 2015 mit 63 in Altersteilzeit geht, ist folglich 1952 geboren. Sein Renteneintrittsalter ist somit 65 Jahre und 6 Monate, ist also kaum von der Verlängerung betroffen.

Den tatsächlich betroffenen Rentnern dagegen kommt die Verlängerung der Altersteilzeit gar nicht zugute.

Hier die Fakten:

  • Bis Jahrgang 1946 (62 Jahre und älter) gilt weiterhin Renteneintritt mit 65.
  • Für jedes Jahr, das du nach 1946 geboren bist, kommt ein Monat hinzu.
  • Als in 1958 Geborene(r) gilt für dich ein Renteneintrittsalter von 66 Jahren.
  • Für jedes Jahr, das du nach 1958 geboren sind, kommen jeweils zwei Monate hinzu.
  • Ab Jahrgang 1964 (44 Jahre und jünger) gilt dann schließlich der Renteneintritt mit 67.

Schau doch einmal nach, ab wann du und andere Familienmitgliedern mit der gesetzlichen Rente rechnen könnt. Manche emotionale politische Diskussion ließe sich vielleicht versachlichen, wenn mehr Menschen so wie du jetzt die Fakten kennen würden.

In jedem Fall wirst du dir so über einen Eckpunkt deiner ganz persönlichen Altersvorsorge klar. Denn als Selbständige(r) kannst du auch früher in Rente gehen als das gesetzliche Eintrittsalter es vorsieht, wenn du dir bis dahin ausreichende Rücklagen aufgebaut hast. Wie du eine Strategie entwickelst, um der Rentenversicherung ein Schnäppchen zu schlagen, erfährst du in unserem Workshop „In Zukunft gut vorgesorgt“.

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