Wie stehen die Parteien, die sich um einen Einzug in den nächsten Bundestag bewerben, zu den für uns Selbständige und Gründer wichtigsten politischen Anliegen?
Im Frühjahr haben unsere Mitglieder 16 Fragen ausgewählt, die wir dann den Parteien geschickt haben. In einer Serie veröffentlichen wir nun jeden Werktag ihre Antworten auf eine dieser Fragen.
Wahlprüfstein Nr. 14: Sind Sie für die Einführung einer Bürgerversicherung bzw. warum nicht? Welches Ihrer Konzepte kommt ihr am Nächsten? Welche Risiken wären abgesichert? Wie würden sich für Selbstständige Beiträge und Leistungen verändern? Welche Konsequenzen hätte dies für bislang privat Versichernde/Vorsorgende?
Was sagen die Parteien dazu?
Eine umfassende Versorgung der Bürgerinnen und Bürger und den Erhalt unseres sehr guten Gesundheitssystems erreichen wir mit der bewährten Selbstverwaltung, der freien Arzt- und Therapiewahl sowie mit dem Zusammenspiel von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Eine Einheitsversicherung und Schritte dahin lehnen wir ab. Gleiches gilt auch für die gesetzliche Rentenversicherung, die wir mit Blick auf den demografischen Wandel zukunftssicher und generationengerecht aufstellen wollen. Dabei würde eine Bürgerversicherung die finanziellen Herausforderungen nur in die Zukunft verschieben.
Wir GRÜNE wollen die Bürger*innenversicherung einführen, die alle in die solidarische Finanzierung einbindet. Da die Bedingungen in den Zweigen der Sozialversicherung, Renten-, Pflege und Krankenversicherung, unterschiedlich sind, gehen wir auch unterschiedliche Wege, um das Ziel von größerer Solidarität zu erreichen.
Gesundheit: Mit der Bürger*innenversicherung wollen wir erreichen, dass alle gut abgesichert sind und das Gesundheitswesen stabil finanziert wird. Hiervon profitieren vor allem Versicherte mit chronischen Erkrankungen sowie mit kleinen und mittleren Einkommen. Die PKV kann bestehen bleiben. Wir wollen sicherstellen, dass auch in der PKV alle Versicherten mindestens die Absicherung bekommen können, die auch gesetzlich Versicherte erreichen. Auch in der Pflegeversicherung wollen wir eine gerechte Finanzierung und Verbesserungen für die Pflegebedürftigen.
Sozialversicherung: Nicht anderweitig abgesicherte Selbstständige wollen wir in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. Die Arbeitslosenversicherung bleibt freiwillig. Wir wollen die Beitrittshürden für Selbstständige verringern und es ihnen erleichtern, sich in der Arbeitslosenversicherung zu versichern. Dazu gehört, dass wir unterschiedliche Wahltarife mit unterschiedlichen Sicherungsniveaus für Selbstständige einführen wollen, aus denen Selbstständige wählen können.
Wir finden es gerecht, wenn Selbstständige und abhängig Beschäftigte die gleichen Beiträge in die Sozialversicherungen entrichten. Dazu gehört der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag, denn dieser ist ebenfalls ein Lohnbestandteil.
Wir werden eine Bürgerversicherung einführen. Das bedeutet: Gleich guter Zugang für alle zur medizinischen Versorgung, eine solidarische Finanzierung und eine hohe Qualität der medizinischen und pflegerischen Leistungen. Alle erstmalig und bislang gesetzlich Versicherten wollen wir automatisch in die Bürgerversicherung aufnehmen. Bisher Privatversicherte können wählen, ob sie in die Bürgerversicherung wechseln möchten. Die bestehenden privaten Versicherungsverträge werden selbstverständlich einen Bestandsschutz haben. Es werden allerdings keine neu Privatversicherten nach dem bisherigen Versicherungsrecht hinzukommen. Die privaten Krankenversicherungsunternehmen werden die Möglichkeit haben, Bürgerversicherungstarife mit stabilen und solidarischen Beiträgen anzubieten.
Wir Freie Demokraten stehen für ein solidarisches und duales Gesundheitssystem, in dem den Versicherten durch Krankenkassen- und Krankenversicherungsvielfalt Wahlfreiheit gewährleistet ist: Jede und jeder soll selbst entscheiden dürfen, ob sie oder er den Versicherungsschutz bei einer gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einem Anbieter der privaten Krankenversicherung wählen möchte. Eine Bürgerversicherung lehnen wir ab, da hierdurch nichts besser, aber vieles schlechter werden würde. Denn langfristig würde eine solche Einheitskasse zu einer drastischen Verschlechterung der Gesundheitsversorgung führen und die demographischen Probleme in der gesetzlichen Krankenversicherung verschärfen. Fest steht jedoch: beide Systeme müssen reformiert und zukunftsfest weiterentwickelt werden.
Von der AfD haben wir trotz mehrerer Erinnerungen keine Antwort auf diese Frage erhalten.
Ja, wir haben das Konzept der Solidarischen Gesundheits- und Pflegevollversicherung. Alle in Deutschland lebenden Menschen wären darin abgesichert, auch die bisher Privatversicherten. Zweitens sollen auf alle Einkommensarten Beiträge erhoben werden. Drittens sollen durch Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze auch hohe Einkommen den gleichen Beitragssatz zahlen wie geringe und mittlere Einkommen. Dazu wollen wir auch die Mindestbemessungsgrenze von derzeit knapp 1100 Euro auf 450 Euro absenken und damit geringverdienende Selbstständige deutlich entlasten. Unterm Strich würde das bedeuten, dass der Beitragssatz in der Krankenversicherung bei gleichem Beitragsaufkommen um rund 3,5 Prozentpunkte auf etwa 12 Prozent gesenkt werden könnte. Mittlere und geringe
Einkommen von Selbstständigen bis etwa 6300 Euro monatlich würden damit entlastet. In der Pflege könnten bei gleichem Beitragssatz Mehreinnahmen zur Abschaffung der Eigenanteile, für mehr und für besser bezahltes Personal genutzt werden.
Unser Ziel bleibt eine „soziale Gesundheitsversicherung“. Diese wird von einer Versicherungspflicht für alle Bewohner*innen Deutschlands geprägt. Dies garantiert allen eine notwendige medizinische Versorgung, stellt die Finanzierung perspektivisch auf eine breitere Basis und entlastet den Gesundheitsfonds.
Wir werden uns nach der Bundestagswahl mit der Neugestaltung eines KV-Systems auf europäischer Ebene beschäftigen.
Die Piratenpartei Deutschland strebt eine solidarische Krankenversicherung an, in der alle einzahlen, Beamte sowie Menschen die beim Verdienst/Lohn oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen.
Dies lässt sich auch auf die anderen Sozialversicherungen übertragen. Wer sich für eine bestimmte Art der Versicherung weitergehend versichern möchte, soll dies im Rahmen einer persönlichen Vorsorge tun können.
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