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Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl Nr. 8 Das sagen die Parteien zum Thema "Faire Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung"

Wie stehen die Parteien, die sich um einen Einzug in den nächsten Bundestag bewerben, zu den für uns Selbständige und Gründer wichtigsten politischen Anliegen?

Im Frühjahr haben unsere Mitglieder 16 Fragen ausgewählt, die wir dann den Parteien geschickt haben. In einer Serie veröffentlichen wir nun jeden Werktag ihre Antworten auf eine dieser Fragen.

Wahlprüfstein Nr. 8: Gesetzlich kranken- und pflegeversicherte Selbstständige zahlen aufgrund hoher Mindestbeiträge und einer im Vergleich zum Bruttoeinkommen mind. 20% höheren Bemessungsgrundlage sehr viel höhere Beiträge als Angestellte und deren Arbeitgeber. Wann und wie wollen Sie diese Ungleichbehandlung beenden?

Was sagen die Parteien dazu?

Insbesondere Kleinselbstständige, die sich gesetzlich versichern, wurden durch hohe Beiträge belastet. Mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz haben CDU und CSU freiwillig versicherte Selbstständige bei den Mindestbeiträgen den übrigen freiwillig Versicherten gleichgestellt und von Bürokratie entlastet.

Wir GRÜNE sehen die Verpflichtung, diese Regelung gerade mit Blick auf die oftmals besonders prekären Bedingungen bei Solo-Selbständigen noch einmal zu prüfen. Wir hatten in dieser Wahlperiode auch schon unterstützt, dass die Mindestbemessungsgrenze für Selbständige in der GKV auf das Niveau anderweitig freiwillig Versicherter abgesenkt wurde. Das entsprach einer Halbierung der Mindestbemessungsgrenze. In der Tat zahlen Selbständige mit einem Einkommen oberhalb der Mindestbemessungsgrenze einen etwa 20 Prozent höheren Beitrag als vergleichbare Arbeitnehmer*innen. Dabei wird unterstellt, dass ihr Gewinn um die Arbeitgeberanteile (ca. 20%) höher ist, als ein vergleichbarer Bruttolohn. Dieser Nachteil für Selbständige wird bislang ungefähr ausgeglichen dadurch, dass die Rentenauszahlungen bei Arbeitnehmer*innen der Beitragspflicht zur Gesetzlichen Kranken- und Sozialen Pflegeversicherung unterliegen, während Auszahlungen von privaten Rentenversicherungen der Selbständigen in der Regel beitragsfrei sind.

Wir werden eine solidarische Bürgerversicherung einführen, die allen den gleichen Zugang zu den hochqualitativen Leistungen ermöglicht. Um eine Überforderung der Beitragszahler*innen mit niedrigen Einkommen zu vermeiden, werden wir die Mindestbeitragsbemessungsgrenze in Richtung der Geringfügigkeitsgrenze absenken. Die Beiträge werden einkommensabhängig bis zur Höhe der maximalen Beitragsbemessungsgrenze nach dem vorgegenebenen Beitragssatz berechnet. Die Bemessungsgrenzen werden nur bei der Beitragsberechnung für geschätzte Einkommen gelten.

Wir Freie Demokraten fordern Fairness für Selbstständige. Mit unterschiedlichen Reformansätzen wollen wir die Selbstständigkeit erleichtern, sie als Selbstbestimmung ernst nehmen und für mehr öffentliche Wertschätzung von Selbstständigen sorgen. Ungleichbehandlungen wollen wir abbauen und zum Beispiel die Beiträge für Selbstständige zur gesetzlichen Krankenversicherung endlich an den tatsächlichen Einnahmen orientieren.

Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat im Antrag "Absenkung der Krankenversicherungsbeiträge für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige" (BT-Drs. 19/4320) außerdem gefordert, die Mindestbeitragsbemessungsgrenze für hauptberuflich selbstständig Tätige nach § 240 Abs. 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) auf die Geringfügigkeitsgrenze abzusenken.

Das Video zum Wahlprüfstein:

Wie bewertet der VGSD die Antworten der Parteien zum Thema freiwillige und private Krankenversicherung für Selbstständige? – Andreas im Video-Interview mit Kathrin von exali.de zu diesem Wahlprüfstein.

Hierzu ist die Positionsfindung der AfD noch nicht abgeschlossen.

Wir hätten sie am liebsten schon beendet. Bereits in den vergangenen Wahlperioden haben wir eine Herabsetzung der Mindestbemessungsgrenze für Selbständige gefordert und auch in dieser Wahlperiode haben wir eine Absenkung dieses fiktiven Mindesteinkommens auf 450 Euro gefordert (Bundestags-Drucksache 19/102). Das hätte Mindestbeiträge von rund 85 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung zur Folge gehabt. Das hat die Koalition mit ihrer Mehrheit leider abgelehnt, aber auch die anderen Oppositionsfraktionen haben nicht zugestimmt. Einen Teilerfolg konnten wir immerhin verbuchen: Die Koalition hat die Mindestbemessung von rund 1.800 Euro auf nun knapp 1.100 Euro reduziert. Das reicht uns jedoch nicht und wir wollen in der nächsten Wahlperiode an weiteren Absenkungen arbeiten. Unser Ziel ist die Solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung, die ganz ohne Mindestbemessung auskommen wird.

Wir wollen einen grundlegenden Systemwechsel hin zur „soziale Gesundheitsversicherung“ in den solche Härten nicht mehr vorkommen.

Wir verweisen hierzu auf unsere Antwort auf Frage Nr. 5.

Wir setzen uns dafür ein, dass Mehrbelastungen durch fiktive Mindestbeiträge bei den Beitragsbemessungsgrundlagen weiter reduziert werden, um gerade Selbstständige mit niedrigeren Einkommen zu entlasten.

Zukünftige Selbständige und Bestands-Selbständige, die keine Absicherung haben, werden in die bestehende Sozialversicherung integriert. Vorgesehen ist, dass Selbständige grundsätzlich zunächst mit dem hälftigen Betrag (fiktiver Arbeitnehmer*innenanteil, basierend auf der Stundenvergütung bzw. dem steuerpflichtigen Einkommen) in die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Darüber hinaus wird in der Umsetzung der Maßnahmen geprüft, ob für Existenzgründer*innen, etwa während der ersten fünf Jahre ihrer Tätigkeit, eine Aufstockung der Beiträge (fiktiver Arbeitgeberanteil) aus Steuermitteln umsetzbar wäre. Jede*r Selbständige kann während oder zum Ende der Existenzgründungsphase entscheiden, ob eine aufstockende private Alterssicherung und Arbeitslosenversicherung abgeschlossen wird oder ob der Beitrag zur gesetzlichen Sozialversicherung um mindestens den fiktiven Arbeitgeberanteil aufgestockt wird. Für Bestands-Selbständige, die noch keine Absicherung haben, gilt eine Übergangsfrist.

Die Piratenpartei Deutschland strebt eine solidarische Krankenversicherung an, in die alle einzahlen, Beamte sowie Menschen, die beim Verdienst/Lohn oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Und zwar in der Höhe der tatsächlichen Einkommen, nicht fiktiver Werte. Für die Pflegeversicherung kann dasselbe gelten.

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