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Wann kommt das „Gesetz gegen den Missbrauch von Werkverträgen“?

Ursprünglich hatte Andrea Nahles den Entwurf des Gesetzes, mit dem die Kriterien gegen Scheinselbstständigkeit verschärft werden sollen, bereits für Mai angekündigt. Dann wurde deutlich, dass das zuständige Referat noch Zeit bis nach der Sommerpause benötigt.

Foto von Flyer der IG-Metall, wie er bei der BMW AG verteilt wurde. Auf der Rückseite fordert die Gewerkschaft dazu auf, folgende Erklärung zu unterschreiben: "Faire Arbeit und Mitbestimmung - ohne Ausnahme! Ich fordere die Bundesregierung auf, den Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit zu unterbinden ... Schaffen Sie gute gesetzliche Rahmenbedingungen, ... setzen Sie die im Koalitionsvertrag angekündigten Gesetze für mehr Transparenz und Mitbestimmung bei der Vergabe von Werkverträgen konsequent um!"

Zuletzt war die Veröffentlichung wieder unsicher geworden, weil das Arbeitsministerium stark durch die Flüchtlingssituation gefordert ist. Minister Gabriel hatte in einem Gespräch mit der Berliner Chefreporterin der ZEIT offenbar schon von einer Verschiebung gesprochen.

Gewerkschaften bereiten medial auf den Gesetzesentwurf vor

Inzwischen rechnen wir mit einer Veröffentlichung des Gesetzes Ende Oktober oder Anfang November. Die Gewerkschaften bereiten sich unverkennbar auf die Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs vor, das sie gefordert haben und dessen Einführung sie nun medial begleiten.

Am 24. September hat die IG Metall einen Aktionstag zu diesem Thema mit vielfältigen Aktionen veranstaltet, zum Beispiel Unterschriftenaktionen durchgeführt (vgl. Foto rechts) und sogar Plakatwände gemietet. Auch andere Termine, wie ein Treffen von Staatssekretär Albrecht mit dem Bundesvorsitzenden des Deutschen Journalistenverband (DJV) Michael Konken wirken wie eine mediale Einstimmung auf den Gesetzesentwurf.

Vom 18. bis 24. Oktober wird das Thema "Outsourcing und Werkverträge" auf dem Gewerkschaftstag der IG-Metall eine wichtige Rolle spielen. Kurz danach ist auf Basis der uns vorliegenden Informationen der wahrscheinlichste Termin für eine Bekanntgabe.

Der Gesetzesentwurf würde dann in die Ressortabstimmung gehen, also vom Arbeitsministerium mit der Bitte um Stellungnahmen an andere Ministerien gesendet werden. Das ist in der Regel der Zeitpunkt, zu dem Gesetzesentwürfe bekannt bzw. veröffentlicht werden.

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